Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wertpapiere von Investmentfonds in Wallonien


Steuern: Europäische Kommission fordert Belgien auf, diskriminierende Vorschriften zur Einkommensteuer zu beseitigen
Regionale und föderale Steuervorschriften sind der EU ein Dorn im Auge


(30.03.12) - Die Europäische Kommission hat Belgien förmlich aufgefordert, seine regionalen und föderalen Steuervorschriften zu ändern. Diese diskriminieren gebietsfremde Steuerpflichtige, die ihr Einkommen vollständig oder nahezu vollständig in Belgien erzielen. Nach den regionalen Rechtsvorschriften kann die Einkommensteuer verringert werden, wenn die Bürgerinnen und Bürger Wertpapiere von Investmentfonds in Wallonien kaufen. Um von dieser Steuerermäßigung zu profitieren, müssen die Steuerpflichtigen ihren Wohnsitz in der Region Wallonien haben. Nach Auffassung der Kommission ist es diskriminierend, dass Bürgerinnen und Bürger, die nicht in der Region Wallonien ansässig sind, dort jedoch vollständig oder nahezu vollständig ihr Einkommen erzielen, von dieser Steuerermäßigung ausgeschlossen sind.

Die föderalen Rechtsvorschriften gewähren gebietsansässigen Steuerpflichtigen, deren jährliches Einkommen den Betrag von 18.730 EUR nicht überschreitet, eine Steuergutschrift. Gebietsfremde Steuerpflichtige, die ihr Einkommen vollständig oder nahezu vollständig in Belgien erzielen und diese Einkommensschwelle ebenfalls nicht überschreiten, erhalten diese Steuergutschrift nicht.

Die Kommission hält den Ausschluss dieser Steuerpflichtigen von der Steuergutschrift für diskriminierend und in keiner Weise gerechtfertigt. In beiden Fällen wird die Freizügigkeit der Arbeitnehmer beschränkt und damit EU-Recht verletzt. Der zweite Fall stellt außerdem eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar.

Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, dem zweiten Schritt eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Sollte die Kommission innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie Belgien beim Gerichtshof der Europäischen Union verklagen.

Hintergrund
Für Pressemitteilungen zu Vertragsverletzungsverfahren in den Bereichen Zoll und Steuern siehe:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/infringements/infringement_cases/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen