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Wertpapiere von Investmentfonds in Wallonien


Steuern: Europäische Kommission fordert Belgien auf, diskriminierende Vorschriften zur Einkommensteuer zu beseitigen
Regionale und föderale Steuervorschriften sind der EU ein Dorn im Auge


(30.03.12) - Die Europäische Kommission hat Belgien förmlich aufgefordert, seine regionalen und föderalen Steuervorschriften zu ändern. Diese diskriminieren gebietsfremde Steuerpflichtige, die ihr Einkommen vollständig oder nahezu vollständig in Belgien erzielen. Nach den regionalen Rechtsvorschriften kann die Einkommensteuer verringert werden, wenn die Bürgerinnen und Bürger Wertpapiere von Investmentfonds in Wallonien kaufen. Um von dieser Steuerermäßigung zu profitieren, müssen die Steuerpflichtigen ihren Wohnsitz in der Region Wallonien haben. Nach Auffassung der Kommission ist es diskriminierend, dass Bürgerinnen und Bürger, die nicht in der Region Wallonien ansässig sind, dort jedoch vollständig oder nahezu vollständig ihr Einkommen erzielen, von dieser Steuerermäßigung ausgeschlossen sind.

Die föderalen Rechtsvorschriften gewähren gebietsansässigen Steuerpflichtigen, deren jährliches Einkommen den Betrag von 18.730 EUR nicht überschreitet, eine Steuergutschrift. Gebietsfremde Steuerpflichtige, die ihr Einkommen vollständig oder nahezu vollständig in Belgien erzielen und diese Einkommensschwelle ebenfalls nicht überschreiten, erhalten diese Steuergutschrift nicht.

Die Kommission hält den Ausschluss dieser Steuerpflichtigen von der Steuergutschrift für diskriminierend und in keiner Weise gerechtfertigt. In beiden Fällen wird die Freizügigkeit der Arbeitnehmer beschränkt und damit EU-Recht verletzt. Der zweite Fall stellt außerdem eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar.

Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, dem zweiten Schritt eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Sollte die Kommission innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie Belgien beim Gerichtshof der Europäischen Union verklagen.

Hintergrund
Für Pressemitteilungen zu Vertragsverletzungsverfahren in den Bereichen Zoll und Steuern siehe:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/infringements/infringement_cases/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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