Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland
Verkehr: Europäische Kommission fordert Österreich und Portugal auf, Maßnahmen in Bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter zu ergreifen
Durch die Nichteinhaltung gemeinsamer Normen und Standards bei der Beförderung gefährlicher Güter könnte die Sicherheit beeinträchtigt werden
(02.04.12) - Die Europäische Kommission hat Österreich und Portugal aufgefordert, gemäß ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nationale Rechtsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland zu erlassen. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Sollten Österreich oder Portugal der Kommission in den kommenden zwei Monaten keine Maßnahmen mitteilen, die zur Einhaltung der diesbezüglichen Richtlinie ergriffen wurden, kann die Kommission den EU-Gerichtshof anrufen.
Die EU-Vorschriften
In der Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland werden die Vorschriften für die sichere Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene und Binnenwasserstraßen festgelegt. Diese Vorschriften werden alle zwei Jahre aktualisiert, um sie dem jüngsten Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen und ihre Kohärenz mit den einschlägigen internationalen Regelungen zu wahren. Durch die Richtlinie 2010/61/EU der Kommission werden die technischen Bestimmungen für die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an die 2011 in Kraft getretenen Veränderungen angepasst.
Gründe für die Aufforderung
Österreich und Portugal sollten die Richtlinie eigentlich bis zum 30. Juni 2011 in nationales Recht umsetzen, haben dies aber bisher nicht getan.
Praktische Folgen einer unzureichenden Umsetzung
Durch die Nichteinhaltung gemeinsamer Normen und Standards bei der Beförderung gefährlicher Güter könnte die Sicherheit beeinträchtigt werden, wodurch wiederum Gefahren für Bürger und Umwelt entstehen könnten. Auch müssen in allen Mitgliedstaaten die gleichen Vorschriften gelten, um ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes für die Beförderung gefährlicher Güter zu gewährleisten. (Europäische Kommission: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
-
Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems
Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.
-
Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen
Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.
-
Bereitstellung von Satellitenkapazitäten
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.
-
Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada
Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.
-
Finanzmittel mobilisieren
Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.