Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland


Verkehr: Europäische Kommission fordert Österreich und Portugal auf, Maßnahmen in Bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter zu ergreifen
Durch die Nichteinhaltung gemeinsamer Normen und Standards bei der Beförderung gefährlicher Güter könnte die Sicherheit beeinträchtigt werden

(02.04.12) - Die Europäische Kommission hat Österreich und Portugal aufgefordert, gemäß ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nationale Rechtsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland zu erlassen. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Sollten Österreich oder Portugal der Kommission in den kommenden zwei Monaten keine Maßnahmen mitteilen, die zur Einhaltung der diesbezüglichen Richtlinie ergriffen wurden, kann die Kommission den EU-Gerichtshof anrufen.

Die EU-Vorschriften
In der Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland werden die Vorschriften für die sichere Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene und Binnenwasserstraßen festgelegt. Diese Vorschriften werden alle zwei Jahre aktualisiert, um sie dem jüngsten Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen und ihre Kohärenz mit den einschlägigen internationalen Regelungen zu wahren. Durch die Richtlinie 2010/61/EU der Kommission werden die technischen Bestimmungen für die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an die 2011 in Kraft getretenen Veränderungen angepasst.

Gründe für die Aufforderung
Österreich und Portugal sollten die Richtlinie eigentlich bis zum 30. Juni 2011 in nationales Recht umsetzen, haben dies aber bisher nicht getan.

Praktische Folgen einer unzureichenden Umsetzung
Durch die Nichteinhaltung gemeinsamer Normen und Standards bei der Beförderung gefährlicher Güter könnte die Sicherheit beeinträchtigt werden, wodurch wiederum Gefahren für Bürger und Umwelt entstehen könnten. Auch müssen in allen Mitgliedstaaten die gleichen Vorschriften gelten, um ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes für die Beförderung gefährlicher Güter zu gewährleisten. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien

    Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.

  • Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie

    Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.

  • Modells der "drei Verteidigungslinien"

    Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

  • Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie

    Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen