Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Garantie für ein Rettungsdarlehen


Staatliche Beihilfen: Rettungsbeihilfe für deutsche P+S Werften GmbH von der Europäischen Kommission vorübergehend genehmigt
Rettungsdarlehen in Höhe von 152,4 Mio. Euro zugunsten des deutschen Schiffbauunternehmens P+S Werften nach den EU-Beihilfevorschriften


(17.07.12) - Die Europäische Kommission hat eine staatliche Garantie für ein Rettungsdarlehen in Höhe von 152,4 Mio. Euro zugunsten des deutschen Schiffbauunternehmens P+S Werften nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Beihilfe steht mit den EU-Vorschriften für Rettungsbeihilfen im Einklang, weil sie nach Dauer und Umfang begrenzt ist. Die Kommission hat die Maßnahme nur vorübergehend genehmigt, bis sie eine Stellungnahme zu dem Umstrukturierungsplan abgeben kann, den Deutschland innerhalb von sechs Monaten vorzulegen hat.

Es handelt sich um eine kurzfristige Maßnahme, für die die Kommission grünes Licht gegeben hat, damit Liquiditätsprobleme bewältigt werden können und die P+S Werften ihre Gläubiger bezahlen und ihre Produktion während der Umsetzung eines Umstrukturierungsplans angemessen aufrechterhalten kann.

Nach Auffassung der Kommission entspricht die Maßnahme den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten. Insbesondere ist die Höhe der Beihilfe auf den Betrag beschränkt, der erforderlich ist, damit die Firma ihre Geschäftstätigkeit in den nächsten sechs Monaten fortsetzen kann. Darüber hinaus hat sich Deutschland verpflichtet, in spätestens sechs Monaten einen Umstrukturierungsplan vorzulegen, der die Rentabilität von P+S Werften sicherstellen kann.

Hintergrund
Die P+S Werften GmbH wurde 2010 durch den Zusammenschluss zweier deutscher Traditionsunternehmen, der Volkswerft Stralsund GmbH und der Peene Werft GmbH, gegründet. Das Unternehmen betreibt zwei Werften in Mecklenburg-Vorpommern und beschäftigt rund 1800 Mitarbeiter. Seit mehreren Monaten befindet sich P+S Werften wegen finanzieller Altlasten und für den Schiffbausektor typischen Liquiditätsengpässen in finanziellen Schwierigkeiten.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer State Aid Register zugänglich gemacht. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen