Garantie für ein Rettungsdarlehen
Staatliche Beihilfen: Rettungsbeihilfe für deutsche P+S Werften GmbH von der Europäischen Kommission vorübergehend genehmigt
Rettungsdarlehen in Höhe von 152,4 Mio. Euro zugunsten des deutschen Schiffbauunternehmens P+S Werften nach den EU-Beihilfevorschriften
(17.07.12) - Die Europäische Kommission hat eine staatliche Garantie für ein Rettungsdarlehen in Höhe von 152,4 Mio. Euro zugunsten des deutschen Schiffbauunternehmens P+S Werften nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Beihilfe steht mit den EU-Vorschriften für Rettungsbeihilfen im Einklang, weil sie nach Dauer und Umfang begrenzt ist. Die Kommission hat die Maßnahme nur vorübergehend genehmigt, bis sie eine Stellungnahme zu dem Umstrukturierungsplan abgeben kann, den Deutschland innerhalb von sechs Monaten vorzulegen hat.
Es handelt sich um eine kurzfristige Maßnahme, für die die Kommission grünes Licht gegeben hat, damit Liquiditätsprobleme bewältigt werden können und die P+S Werften ihre Gläubiger bezahlen und ihre Produktion während der Umsetzung eines Umstrukturierungsplans angemessen aufrechterhalten kann.
Nach Auffassung der Kommission entspricht die Maßnahme den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten. Insbesondere ist die Höhe der Beihilfe auf den Betrag beschränkt, der erforderlich ist, damit die Firma ihre Geschäftstätigkeit in den nächsten sechs Monaten fortsetzen kann. Darüber hinaus hat sich Deutschland verpflichtet, in spätestens sechs Monaten einen Umstrukturierungsplan vorzulegen, der die Rentabilität von P+S Werften sicherstellen kann.
Hintergrund
Die P+S Werften GmbH wurde 2010 durch den Zusammenschluss zweier deutscher Traditionsunternehmen, der Volkswerft Stralsund GmbH und der Peene Werft GmbH, gegründet. Das Unternehmen betreibt zwei Werften in Mecklenburg-Vorpommern und beschäftigt rund 1800 Mitarbeiter. Seit mehreren Monaten befindet sich P+S Werften wegen finanzieller Altlasten und für den Schiffbausektor typischen Liquiditätsengpässen in finanziellen Schwierigkeiten.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer State Aid Register zugänglich gemacht. (Europäische Kommission: ra)
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