Fernabsatz von Finanzdienstleistungen
Kommission verklagt Italien beim Gerichtshof: Rechte der italienischen Verbraucher beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen nicht angemessen geschützt
Verbraucher erhalten durch die EU-Richtlinie unter anderem das Recht, einen Vertrag mit einem Dienstleister innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu widerrufen
(10.10.11) - Die Europäische Kommission hat beschlossen, Klage gegen Italien beim Gerichtshof der Europäischen Union zu erheben, da Italien es versäumt hat, die Richtlinie 2002/65/EG über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher angemessen in nationales Recht umzusetzen. Italien hat die Frist zur Änderung seines nationalen Rechts nicht eingehalten und es somit versäumt, die Rechte der Verbraucher angemessen zu schützen.
Verbraucher erhalten durch die Richtlinie unter anderem das Recht, einen Vertrag mit einem Dienstleister innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu widerrufen.
In Italien scheint es im Fall von Autoversicherungen so zu sein, dass ein Verbraucher einen Vertrag nicht widerrufen kann, wenn sich innerhalb dieser 14 Tage ein durch die Versicherung gedeckter Unfall ereignet hat. Dies widerspricht den Bestimmungen der Richtlinie.
Am 8. Oktober 2009 leitete die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien ein. Daraufhin kündigte Italien an, dass es sein nationales Recht zwecks Umsetzung der Richtlinie ändern werde.
Bisher hat Italien jedoch keine ordnungsgemäße Durchführung der Richtlinie sichergestellt. Daher hat sich die Kommission entschlossen, vor dem Gerichtshof Klage gegen Italien zu erheben.
Hintergrund
Die Richtlinie betrifft Fälle, in denen Verbraucher über das Internet oder über das Telefon/Fax eine Dienstleistung von einem Kreditkartenunternehmen, einem Investmentfonds, einer Versicherungsgesellschaft oder einem anderen Finanzinstitut erwerben.
Damit die Verbraucher sich auch dann sicher fühlen können, wenn sie diese Dienstleistungen im Fernabsatz erwerben, wird mit der Richtlinie Folgendes verfügt:
>> eine Verpflichtung, Verbrauchern vor Vertragsschluss umfassende Informationen zur Verfügung zu stellen;
>> ein Widerrufsrecht innerhalb einer bestimmten Frist für die Verbraucher;
>> ein Verbot missbräuchlicher Marketingpraktiken, mit denen Verbraucher dazu gezwungen werden sollen, Dienstleistungen zu erwerben, die sie nicht angefordert haben ("unbestellte Leistung");
>> Regeln zur Beschränkung anderer Praktiken wie unerwünschte Telefonanrufe und E-Mails ("Cold Calling" und "Spam").
(Europäische Kommission: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
-
Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems
Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.
-
Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen
Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.
-
Bereitstellung von Satellitenkapazitäten
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.
-
Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada
Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.
-
Finanzmittel mobilisieren
Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.