Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Europäische Weltraumwirtschaft


EU-Kommission schlägt EU-Weltraumgesetz mit Blick auf eine Verbesserung des Marktzugangs und eine Stärkung der Sicherheit im Weltraum vor
Regeln sorgen dafür, dass kohärente überprüfte Daten vorliegen und sie fördern Innovationen in Bereichen wie Diensteerbringung im Weltraum zur Verlängerung der Lebensdauer von Satelliten und der Reduzierung von Weltraummüll



Die Europäische Kommission hat das EU-Weltraumgesetz vorgeschlagen, ein neues Paket ehrgeiziger Maßnahmen, um die europäischen Weltraumwirtschaft in Europa und auf den Exportmärkten sauberer, sicherer und wettbewerbsfähiger zu machen.

Die Vorschriften im Bereich Weltraum sind in Europa derzeit fragmentiert, und es gibt viele unterschiedliche nationale Ansätze. Dieser Flickenteppich hemmt Innovationen, begrenzt den Marktanteil Europas und verursacht Mehrkosten. Ein klarer und harmonisierter Rahmen auf europäischer Ebene soll Sicherheit, Widerstandsfähigkeit und Umweltbewusstsein in der gesamten Union gewährleisten. Gleichzeitig werden Unternehmen bei Wachstum und Expansion über Grenzen hinweg unterstützt.

Das EU-Weltraumgesetz ist darauf ausgerichtet, Verwaltungsaufwand zu reduzieren, Weltraumressourcen zu schützen und faire und berechenbare Bedingungen für Unternehmen zu schaffen.

Der Vorschlag stützt sich auf drei zentrale Säulen:

>> Sicherheit:
Der Weltraum ist immer stärker überlastet. Derzeit befinden sich 11 000 Satelliten im Orbit, weitere 50 000 sollen voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahrzehnts gestartet werden. Gleichzeitig befinden sich bereits mehr als 128 Millionen Stücke Müll im Weltraum, was die Gefahr von Kollisionen deutlich erhöht. Im schlimmsten Fall könnte dies eine Kettenreaktion an Zusammenstößen verursachen, durch die wichtige Umlaufbahnen nicht mehr genutzt und der Zugang zu lebenswichtigen Satellitendiensten abgeschnitten werden könnten. Um dies zu verhindern, werden mit dem EU-Weltraumgesetz Maßnahmen eingeführt, um die Verfolgung von Objekten im Weltraum zu verbessern und neues Müllaufkommen zu begrenzen, etwa durch Anforderungen an die sichere Entsorgung von Satelliten am Ende ihrer Betriebsdauer.

>> Widerstandsfähigkeit: Der Weltraum wird immer umkämpfter. Weltrauminfrastrukturen sind zunehmend durch Cyberangriffe bedroht und gezielten elektronischen Störangriffen auf Satelliten, Bodenstationen und Kommunikationsverbindungen ausgesetzt. Diese Angriffe können zum Verlust von Satelliten oder zur Unterbrechung kritischer Dienste führen. Daher werden mit dem EU-Weltraumgesetz alle Betreiber im Weltraum verpflichtet, ausführliche Risikobewertungen über den gesamten Lebenszyklus eines Satelliten durchzuführen und Cybersicherheitsregeln anzuwenden. Außerdem wird ein speziell auf die Weltraumwirtschaft zugeschnittenes System zur Meldung von Vorfällen eingeführt.

>> Nachhaltigkeit: Da die Weltraumtätigkeiten zunehmen, wird das Management von Ressourcen, CO2-Emissionen und Weltraummüll immer dringlicher. Durch die Messung der Umweltauswirkungen kann die Industrie ihren Fußabdruck verringern und die Nachhaltigkeit in der EU unterstützen. Mit dem EU-Weltraumgesetz werden gemeinsame Regeln für die Messung dieser Auswirkungen eingeführt. Diese Regeln sorgen dafür, dass kohärente überprüfte Daten vorliegen und sie fördern Innovationen in Bereichen wie Diensteerbringung im Weltraum zur Verlängerung der Lebensdauer von Satelliten und der Reduzierung von Weltraummüll.

Die neuen Regeln würden sowohl für EU- und nationale Weltraumressourcen als auch für außerhalb der EU ansässige Betreiber gelten, die Dienste in Europa anbieten. Die regulatorischen Anforderungen sind der Unternehmensgröße und dem Reifungsgrad angepasst und werden gegenüber den damit zusammenhängenden Risiken abgewogen.

Durch diesbezügliche Unterstützung soll die potenzielle Kostenbelastung der Industrie abgefedert werden. Dazu zählen Kapazitätsaufbau, Zugang zu Prüfanlagen und die Unterstützung von Betreibern im Bereich Weltraum bei der Ausarbeitung ihrer Anträge auf Genehmigung. Diese Unterstützung wird insbesondere Start-ups und KMU zugute kommen.

Neben dem EU-Weltraumgesetz hat die Kommission heute auch eine Vision für die europäische Weltraumwirtschaft vorgelegt, um die sich entwickelnde globale Weltraumwirtschaft und die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem internationalen Wettbewerb und geopolitischen Spannungen anzugehen. Der Bereich Weltraum ist ein Sektor mit hohem Wachstum, der zur Wettbewerbsfähigkeit der EU beiträgt. Er umfasst die europäische Weltraumindustrie (Herstellung und Dienste), Weltraumdienste in zahlreichen Marktbereichen – von Klima und Umwelt über die Landwirtschaft bis hin zu Energie, Verkehr, Versicherungen und Banken und zu Sicherheit und Verteidigung.

Nächste Schritte
Der Gesetzgebungsvorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verhandelt.

Die Kommission wird in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA), der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) und anderen Partnern, unter anderem der Weltraumindustrie, mit der Umsetzung der in der Vision dargelegten Maßnahmen beginnen.

Ferner wird die Kommission das sogenannte Weltraumteam Europa einrichten. Dabei handelt es sich um ein hochrangiges Gremium, in dem alle Interessenträger des europäischen Raumfahrt-Ökosystems zusammenkommen, um europäische Exzellenz und Kapazitäten im Bereich Weltraum auf kohärente und effiziente Weise zu bündeln. Darüber hinaus wird die Kommission von 2025 an die Ausarbeitung einer Methode zur Überwachung der Wettbewerbsfähigkeit der EU in der Weltraumwirtschaft in Angriff nehmen.

Hintergrund
Wie im Draghi- sowie im Letta-Bericht und vor Kurzem im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit und dem Arbeitsprogramm der Kommission für 2025 hervorgehoben, hat die Europäische Kommission die Weltraumwirtschaft und das EU-Weltraumgesetz zu Prioritäten gemacht.
Die Notwendigkeit einer solchen Gesetzgebungsinitiative spiegelte sich auch jüngst in zwei gemeinsamen Mitteilungen wider: Der Ansatz der EU für das Weltraumverkehrsmanagement und die EU-Weltraumstrategie für Sicherheit und Verteidigung bilden die Antwort auf den Aufruf der Mitgliedstaaten zur Einrichtung eines Binnenmarkts für Weltraumtätigkeiten in Form eines kohärenten und stabilen Regelungsrahmens.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 14.07.25


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen