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Kampf gegen illegale Online-Inhalte


EU-Mitgliedstaaten sollen die Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste beschleunigen
Reaktion auf die Verbreitung illegaler Inhalte, wie beispielsweise terroristischer Inhalte oder rechtswidriger Hassreden




Die EU-Mitgliedstaaten sollen ihre Kräfte bündeln und das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) schneller umsetzen. Konkret geht es um die Koordination ihrer Reaktion auf die Verbreitung illegaler Inhalte, wie beispielsweise terroristischer Inhalte oder rechtswidriger Hassreden, die sich zu einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Sicherheit entwickeln könnten. Dazu hat die EU-Kommission eine Empfehlung veröffentlicht. Sie gilt bis zum 17. Februar 2024, dem Tag, an dem der DSA uneingeschränkt gilt.

"Der Terroranschlag der Hamas hat auch zu einem Online-Angriff mit abscheulichen, illegalen Inhalten geführt, die Hass und Terror fördern", sagte die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen. "Mit unserem Gesetz über digitale Dienste verfügt Europa nun über strenge Vorschriften, um Nutzerinnen und Nutzer, einschließlich gefährdeter Bevölkerungsgruppen, vor Einschüchterung zu schützen und die Grundfreiheiten auch im Internet zu gewährleisten. Große Plattformen unterliegen neuen Verpflichtungen, um die von ihren Diensten ausgehenden Risiken zu mindern. Die Empfehlung wird uns helfen, unsere Maßnahmen mit den Mitgliedstaaten zu koordinieren und unsere Gesellschaft zu schützen".

Der DSA (Digital Services Act) legt ein Regelwerk für ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld in der EU fest, das die Grundrechte, insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, respektiert. Ab August 2023 verpflichtet der DSA die benannten sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen, Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen, die auf die spezifischen systemischen Risiken ihrer Systeme zugeschnitten sind, einschließlich der systemischen Risiken, die durch die Verbreitung illegaler Inhalte entstehen.

Koordinierte Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Inhalte
Mit der Empfehlung fordert die EU-Kommission die Mitgliedstaaten auf, bereits jetzt eine unabhängige Behörde zu benennen, die Teil eines Netzes künftiger Koordinatoren für digitale Dienste sein soll, und zwar noch vor Ablauf der gesetzlichen Frist am 17. Februar 2024.

Die EU-Kommission schlägt einen Mechanismus für die Reaktion auf Vorfälle vor, der die Zusammenarbeit zwischen der EU- Kommission und diesem Netz bei der Verbreitung illegaler Online-Inhalte regelt. Das betrifft insbesondere illegale Online-Inhalte, wenn diese eindeutig die Gefahr einer Einschüchterung von Bevölkerungsgruppen oder einer Destabilisierung der politischen und sozialen Strukturen in der Union bergen.

Der Mechanismus würde regelmäßige Treffen zur Reaktion auf Vorfälle umfassen, um bewährte Verfahren und Methoden zu erörtern, sowie eine regelmäßige Berichterstattung über Informationen, die auf nationaler Ebene gesammelt werden und deren Austausch. Die vom Netzwerk erhaltenen Informationen können der EU-Kommission Beweise für die Ausübung ihrer Aufsichts- und Ermittlungsbefugnisse gemäß dem DSA liefern.

Wenn außergewöhnliche Umstände - wie ein internationaler bewaffneter Konflikt oder Terroranschläge - dies rechtfertigen, ermutigt die Kommission sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen, für den jeweiligen Vorfall entsprechende Protokolle zu erstellen.

Die Empfehlung verweist auch auf die Befugnisse, die den Mitgliedstaaten durch die verschiedenen Instrumente des EU-Rechts zur Bekämpfung illegaler Inhalte übertragen wurden, wie z. B. die Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet, die seit Juni 2022 in Kraft ist.

Die EU-Kommission wird sich weiterhin auf bestehende Strukturen stützen, insbesondere im Bereich der Terrorismusbekämpfung, wie z. B. das EU-Krisenprotokoll, mit dem die Reaktionen auf Online-Entwicklungen koordiniert werden, die auf einen terroristischen oder gewalttätigen extremistischen Akt zurückzuführen sind, und auf internationaler Ebene den Christchurch Call und das von der Industrie geleitete Global Internet Forum to Counter Terrorism, um gemeinsame Maßnahmen zu gewährleisten.

Nächste Schritte
Diese Empfehlung wird bis zum 17. Februar 2024 gelten. Nach diesem Datum wird der in der DSA festgelegte Durchsetzungsrahmen uneingeschränkt gelten, einschließlich des Ausschusses für digitale Dienste, der sich aus unabhängigen Koordinatoren für digitale Dienste der Mitgliedstaaten zusammensetzen wird.
Hintergrund

Ende August 2023 wurde der DSA für benannte sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen rechtsverbindlich. Der DSA zielt darauf ab, die Nutzer online zu befähigen und zu schützen, indem er von den benannten Diensten verlangt, ihre systemischen Risiken zu bewerten und zu mindern und robuste Instrumente zur Inhaltsmoderation bereitzustellen.

Die benannten Plattformen haben nun die erste jährliche Risikobewertung abgeschlossen, um zu untersuchen, wie illegale Inhalte über ihre Dienste verbreitet werden könnten. Die DSA verlangt von sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen, dass sie Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen, die auf die ermittelten spezifischen systemischen Risiken zugeschnitten sind. Sehr große Online-Plattformen müssen die von ihren Systemen ausgehenden Risiken bewerten, einschließlich der systemischen Risiken in Bezug auf illegale Inhalte und den Schutz öffentlicher Interessen.

Im Rahmen des DSA müssen die Mitgliedstaaten bis zum 17. Februar 2024 den Koordinator für digitale Dienste benennen, eine unabhängige Behörde, die die Einhaltung der Vorschriften durch die in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassenen Online-Dienste überwacht. Die von den Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Empfehlung benannte unabhängige Behörde kann zu gegebener Zeit die Rolle des Koordinators für digitale Dienste gemäß dem DSA übernehmen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 23.10.23
Newsletterlauf: 17.01.24


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