Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Leitprinzipien für künstliche Intelligenz (KI)


Enormer potentieller Nutzen von KI: Kommission begrüßt G7-Einigung auf Leitlinien
Leitprinzipien für künstliche Intelligenz (KI) und als freiwilliger Verhaltenskodex für KI-Entwickler




Die Europäische Kommission begrüßt die Einigung der Staats- und Regierungschefs der G7-Länder über internationale Leitprinzipien für künstliche Intelligenz (KI) und einen freiwilligen Verhaltenskodex für KI-Entwickler. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die dieses G7-Statement mit unterzeichnet hat, betonte den enormen potentiellen Nutzen von künstlicher Intelligenz für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, verwies aber auch auf die Herausforderungen. "Die EU ist mit ihrem Gesetz über künstliche Intelligenz ein Vorreiter dabei, die Risiken zu managen und zugleich die Vorteile zu nutzen."

Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der Technologie gewährleisten
Die Staats- und Regierungschefs der G7-Staaten und die EU haben elf Leitprinzipien angenommen. Dazu gehören Leitlinien für Organisationen, die fortgeschrittene KI-Systeme wie Grundlagenmodelle und großzügige KI entwickeln, einsetzen und nutzen, um die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der Technologie zu fördern. Sie umfassen:

>> Verpflichtungen zur Minderung von Risiken und Missbrauch und zur Ermittlung von Schwachstellen,
>> Förderung des verantwortungsvollen Informationsaustauschs,
>> Meldung von Sicherheitsvorfällen;
>> Investitionen in die Cybersicherheit sowie
>> ein Kennzeichnungssystem, das es den Nutzern ermöglicht, KI-generierte Inhalte zu erkennen.

Verantwortungsvolle KI-Governance
Auf der Grundlage der Ergebnisse einer Befragung der Interessenträger wurden diese Grundsätze von der EU gemeinsam mit den anderen G7-Mitgliedern im Rahmen des Hiroshima-Prozesses entwickelt. Die Leitprinzipien dienten wiederum als Grundlage für die Erstellung eines Verhaltenskodex. Er wird Organisationen, die KI entwickeln, detaillierte und praktische Leitlinien an die Hand geben. Der freiwillige Verhaltenskodex soll auch weltweit eine verantwortungsvolle KI-Governance fördern.

Aktualisierungen geplant
Beide Dokumente werden bei Bedarf überprüft und aktualisiert, unter anderem durch inklusive Multi-Stakeholder-Konsultationen. Das soll sicherstellen, dass sie weiterhin ihren Zweck erfüllen und auf diese sich rasch weiterentwickelnde Technologie reagieren können. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 29.11.23
Newsletterlauf: 23.02.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen