Marktstellung bliebe moderat
EU-Kommission genehmigt Übernahme von Juniper durch HPE
Auf der Grundlage ihrer Marktuntersuchung stellte die Kommission fest, dass der Zusammenschluss in der angemeldeten Form den Wettbewerb auf diesen Märkten nicht erheblich verringern würde
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Juniper Networks, Inc. ("Juniper") durch Hewlett Packard Enterprise Company ("HPE") nach der EU-Fusionskontrollverordnung ohne Auflagen genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens war die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Übernahme keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") aufwirft.
HPE ist ein Anbieter von IT-Infrastruktur, zugehöriger Software und Cloud-Lösungen. Juniper bietet Netzwerk-, Infrastruktur- und Sicherheitslösungen an.
Die Untersuchung der Kommission
Die Kommission untersuchte die Auswirkungen der Übernahme auf die folgenden Märkte: i) den weltweiten Markt für WLAN-Geräte, ii) den weltweiten Markt für drahtlose Zugangspunkte, iii) den EWR-weiten Markt für Ethernet-Campus-Switches und iv) den weltweiten Markt für die Bereitstellung von Data Center Switches.
Auf der Grundlage ihrer Marktuntersuchung stellte die Kommission fest, dass der Zusammenschluss in der angemeldeten Form den Wettbewerb auf diesen Märkten nicht erheblich verringern würde. In Bezug auf die horizontalen Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der Unternehmen auf dem EWR-Markt für WLAN-Ausrüstung, WAPs und Ethernet-Campus-Switches die Kommission Folgendes fest:
>> Die Marktstellung des neuaufgestellten Unternehmens bliebe moderat.
>> Es würde weiterhin dem Wettbewerb einer Vielzahl von Wettbewerbern ausgesetzt sein und auf jedem der Märkte auch mit starken und etablierten Marktteilnehmern konkurrieren.
>> HPE und Juniper sind nicht engste Wettbewerber.
>> Die Kunden verfügen über eine gewisse ausgleichende Nachfragemacht, die es ihnen ermöglicht, im Falle von Preiserhöhungen bei WLAN-Ausrüstung und Ethernet-Campus-Switches zu reagieren.
In Bezug auf die konglomeraten Verbindungen zwischen Junipers Switches und den Tätigkeiten von HPE auf den Weltmärkten für Hochleistungsrechensysteme ("HPC-Systeme") und Mid-Range-Servern stellte die Kommission fest, dass das zusammengeschlossene Unternehmen im EWR keine wettbewerbswidrigen Bündelungs- oder Kopplungsgeschäfte betreiben könnte, da
>> es weder auf dem Markt für Mid-Range-Server noch auf dem Markt für HPC-Systeme über eine erhebliche Marktmacht verfügen würde;
>> die Kunden, die für jedes der jeweiligen Produkte Produktserien kaufen, unterschiedlich sind, sodass wettbewerbswidrige Kopplungs- oder Bündelungsstrategien des zusammengeschlossenen Unternehmens nicht greifen würden;
>> das neuaufgestellte Unternehmen keinen erheblichen Vorteil erlangen würde, wenn es seine Data Center Switches im Paket mit HPE-Servern oder HPC-Systemen von HPE anbieten würde;
>> Wettbewerber ähnliche gekoppelte oder gebündelte Produkte anbieten und dadurch Wettbewerbsdruck ausüben könnten.
Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die geplante Übernahme auf keinem der untersuchten Märkte im EWR oder auf einem wesentlichen Teil dieser Märkte Anlass zu Wettbewerbsbedenken gibt. Daher hat sie die geplante Übernahme ohne Auflagen genehmigt.
Unternehmen und Produkte
HPE mit Sitz in den USA ist in der Entwicklung und Vermarktung von Unternehmensinformationstechnologien für Verbraucher im EWR und weltweit tätig. Es bietet Infrastrukturprodukte zur Unterstützung der IT-Systeme von Kunden und zugehörige Software zur Automatisierung und Vereinfachung des IT-Betriebs sowie Cloud-Lösungen an. Die Produktpalette von HPE umfasst Rechner, Speicherlösungen, Netzwerkprodukte, Hochleistungsrechner und Lösungen für künstliche Intelligenz sowie Software.
Das US-Unternehmen Juniper stellt im gesamten EWR und weltweit für Kunden aus verschiedenen Branchen Netzwerkinfrastruktur, Sicherheitslösungen und andere damit zusammenhängende Lösungen (Hardware und Software) bereit.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Der geplante Zusammenschluss wurde am 27. Juni 2024 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der EU-Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten oder in einem wesentlichen Teil des EWR erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung eines Vorhabens muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.
(EU-Kommission: ra)
eingetragen: 09.08.24
Newsletterlauf: 09.10.24
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