
Modells der "drei Verteidigungslinien"
Compliance: Europäische Kommission stärkt Finanzrisikomanagementrahmen der Europäischen Union
Die Europäische Kommission unternimmt wichtige Schritte zur Stärkung ihres Finanzrisikomanagement- und Compliance-Rahmens, damit dieser für die immer zahlreicheren Finanztransaktionen der Union geeignet ist
Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen – einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien – und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.
In den vergangenen fünf Jahren stützte sich der Unionshaushalt zunehmend auf verschiedene Finanzierungsinstrumente, um das Potenzial des Unionshaushalts voll auszuschöpfen und so die öffentlichen Mittel effizienter zu nutzen. Mit Mittelaufnahme- und Darlehenstransaktionen sowie Haushaltsgarantien wurden Investitionen und die wirtschaftliche Erholung in den Mitgliedstaaten gefördert, unerlässliche Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der Ukraine finanziert und Beitritts- und Nachbarländer unterstützt.
Die Stärkung des Risikomanagements der EU-Finanztransaktionen ist eine der Maßnahmen, die die Kommission ergreift, um die Finanzverwaltung des Unionshaushalts widerstandsfähiger zu gestalten, und steht im Einklang mit dem Mandatsschreiben von Präsidentin von der Leyen an Kommissar Piotr Serafin, der für Haushalt, Betrugsbekämpfung und öffentliche Verwaltung zuständig ist.
Die Rolle des Risikovorstands ist eine Säule des Modells der "drei Verteidigungslinien", eines Rahmens für bewährte Verfahren für das Risikomanagement. Bei diesem Modell
>> besteht die erste Verteidigungslinie aus den Dienststellen der Kommission, die die Mittelaufnahme-, Darlehens- und Vermögensverwaltungstransaktionen der EU sowie die Haushaltsgarantien verwalten;
>> erstellt der Risikovorstand als unabhängige zweite Verteidigungslinie Risikomanagementkonzepte und sorgt für eine unabhängige Risikoüberwachung, die zusätzliche Kontrollen und Rechenschaftspflicht umfasst;
>> bietet der Interne Auditdienst als dritte Verteidigungslinie eine unabhängige Gewähr für das Risikomanagement.
Mit der Annahme dieses Rahmenmodells und der Einrichtung eines unabhängigen Risikovorstands hat die Kommission alle Empfehlungen des Sonderberichts Nr. 16/2023 des Europäischen Rechnungshofes über das EU-Schuldenmanagement vollständig umgesetzt.
Hintergrund
Die Europäische Union stützt sich zur Umsetzung ihrer politischen Prioritäten auf verschiedene Finanzierungsinstrumente, z. B. die Emission von Anleihen und Schuldverschreibungen. Ein wegweisendes Programm, das derzeit durch EU-Bonds finanziert wird, ist das Aufbauinstrument "NextGenerationEU" (NGEU). Die EU begibt auch EU-Bonds zur Finanzierung von Darlehen für Länder in der Nachbarschaft der EU sowie zu dem Zweck, der Ukraine wesentliche finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen.
Zusätzlich zur Mittelaufnahme nutzt die EU Haushaltsgarantien, um in strategischen Sektoren wie Infrastruktur, Innovation und Nachhaltigkeit private Investitionen anzuziehen. Programme wie "InvestEU" und der Europäische Fonds für nachhaltige Entwicklung plus bieten Durchführungspartnern (etwa der Europäischen Investitionsbank und nationalen Förderbanken) finanzielle Förderung für Darlehen und Investitionen. Dies verringert das Risiko für private Investoren und ermöglicht die Durchführung von Projekten, die ansonsten keine Finanzierung erhalten würden. Zur Absicherung der finanziellen Risiken im Zusammenhang mit Haushaltsgarantien unterhält die EU einen gemeinsamen Dotierungsfonds, der als Reserve zur Deckung potenzieller Verluste im Zusammenhang mit Haushaltsgarantien und finanziellem Beistand fungiert. Mit dem gemeinsamen Dotierungsfonds wird sichergestellt, dass der Unionshaushalt widerstandsfähig bleibt und gleichzeitig langfristige Investitionen und wirtschaftliche Stabilität unterstützt werden. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 27.02.25
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