Nachhaltige Produkte zur Norm machen
Nachhaltige Produkte sollen zur neuen Norm in der EU werden
Das neue Gesetz wird auf der bestehenden Ökodesign-Richtlinie aufbauen, die seit fast 20 Jahren erfolgreich zur Verbesserung der Energieeffizienz von Produkten in der EU geführt hat
Mit der neuen Ökodesign-Verordnung sollen nachhaltige Produkte zur neuen Norm in der EU werden: Die beiden Gesetzgeber, das Europäische Parlament und der Rat der EU, haben sich auf die neuen Regeln vorläufig geeinigt. Exekutiv-Vizepräsident Maroš Šefčovič begrüßte die politische Einigung: "Mit der Verordnung wird sichergestellt, dass Produkte auf dem EU-Markt energieeffizienter, langlebiger, wiederverwendbar, reparierbar, recyclingfähiger und zunehmend aus recycelten Materialien hergestellt werden."
Šefčovič betonte weiter: "Dies ist eine enorme Chance für Unternehmen und Verbraucher, und es ist auch von entscheidender Bedeutung, Klimaneutralität zu erreichen, den Verlust an biologischer Vielfalt umzukehren, Europas Abhängigkeiten zu verringern und unsere wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu stärken." Die Verordnung verbietet außerdem die Vernichtung unverkaufter Textilien und Schuherzeugnisse, mit Ausnahmeregelungen für kleine Unternehmen und einer Übergangsfrist für mittlere Unternehmen.
Das neue Gesetz wird auf der bestehenden Ökodesign-Richtlinie aufbauen, die seit fast 20 Jahren erfolgreich zur Verbesserung der Energieeffizienz von Produkten in der EU geführt hat. Sie wird es ermöglichen, Leistungs- und Informationsanforderungen für wichtige Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, schrittweise festzulegen.
Die Kommission wird eine Liste von Produkten annehmen und regelmäßig aktualisieren, die auf der Grundlage einer gründlichen Analyse und von Kriterien, insbesondere im Zusammenhang mit den Klima-, Umwelt- und Energieeffizienzzielen der EU, ermittelt wurden.
Auf diese Weise wird die Kommission für Berechenbarkeit und Transparenz sorgen, welche Produkte dann erfasst werden. Vorrang erhalten hochwirksame Produkte, darunter Textilien (insbesondere Bekleidung und Schuhe), Möbel (einschließlich Matratzen), Eisen und Stahl, Aluminium, Reifen, Farben, Schmierstoffe und Chemikalien sowie energiebezogene Produkte, IKT-Produkte und andere Elektronikprodukte.
Die neuen Ökodesign-Anforderungen werden über die Energieeffizienz hinausgehen und die Kreislaufwirtschaft fördern und unter anderem Folgendes abdecken:
>> Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten
>> Vorhandensein chemischer Stoffe, die die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien verhindern
>> Energie und Ressourceneffizienz
>> Rezyklatanteil
>> CO2- und Umweltfußabdruck
>> verfügbare Produktinformationen, insbesondere ein digitaler Produktpass.
Die neue Verordnung enthält auch neue Maßnahmen, um der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte ein Ende zu setzen. Die Unternehmen werden Maßnahmen ergreifen müssen, um diese Praxis zu verhindern, und die beiden gesetzgebenden Organe haben ein direktes Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilien und Schuherzeugnisse mit Ausnahmeregelungen für kleine Unternehmen und einer Übergangsfrist für mittlere Unternehmen eingeführt. Im Laufe der Zeit könnten bei Bedarf auch andere Sektoren von solchen Verboten erfasst werden.
Darüber hinaus müssen große Unternehmen jedes Jahr offenlegen, wie viele unverkaufte Verbraucherprodukte sie entsorgen und warum. Dies dürfte Unternehmen stark davon abhalten, sich an dieser Praxis zu beteiligen.
Bessere Information der Verbraucher
Weitere Informationen über die Nachhaltigkeitsmerkmale von Produkten werden zur Verfügung gestellt, unter anderem durch einen "digitalen Produktpass", der Verbrauchern und Unternehmen dabei helfen wird, nachhaltigere Produktentscheidungen zu treffen und die Behörden bei der Durchsetzung der rechtlichen Anforderungen zu unterstützen.
Der "Pass" wird ein leicht zugängliches Etikett auf Produkten sein, das sofortigen Zugang zu Informationen über die Nachhaltigkeit des Produkts bietet. Sie wird nicht nur für die Verbraucher, sondern auch für die Zoll- und Marktüberwachungsbehörden von Nutzen sein.
Zusätzliche Produktinformationen könnten auch über Etiketten bereitgestellt werden, ähnlich dem weithin anerkannten EU-Energielabel, das derzeit für viele energieverbrauchsrelevante Produkte gilt, und könnten beispielsweise zur Anzeige eines Reparierbarkeitswerts verwendet werden.
Hintergrund
Am 30. März 2022 schlug die Europäische Kommission als Teil ihres Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft im Rahmen des europäischen Grünen Deals eine Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte vor.
Die Produkte verbrauchen riesige Mengen an Materialien, Energie und anderen Ressourcen und verursachen während ihres gesamten Lebenszyklus erhebliche Umweltauswirkungen, von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung, den Transport, die Nutzung und das Ende ihrer Lebensdauer. Die Hälfte der weltweiten Treibhausgase und 90 Prozent des Verlusts an biologischer Vielfalt sind auf die Gewinnung und Verarbeitung von Primärrohstoffen zurückzuführen. Zu den negativen Umweltauswirkungen gehören ein erheblicher Ressourcenverbrauch, die Erzeugung von Treibhausgasemissionen und die Umweltverschmutzung. Eine kürzlich durchgeführte JRC-Studie hat gezeigt, dass die globalen Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten in mehreren Wirkungskategorien nahe beieinander liegen oder bereits überschritten werden. Die EU muss jetzt handeln, um diese Trends umzukehren.
Ziel der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte ist es, nachhaltige Produkte zur Norm auf dem EU-Markt zu machen und ihre Umwelt- und Klimaauswirkungen insgesamt zu verringern. Das Modell der "Einnahme-Make-use-Beseitigung" kann vermieden werden, und ein Großteil der Umweltauswirkungen eines Produkts wird in der Entwurfsphase bestimmt. Mit der neuen Verordnung wird der bestehende Ökodesign-Rahmen auf zweierlei Weise erweitert: erstens soll eine möglichst breite Palette von Produkten abgedeckt werden; und zweitens gegebenenfalls den Anwendungsbereich der Anforderungen, denen die Produkte genügen müssen, zu erweitern.
eingetragen: 31.12.23
Newsletterlauf: 19.03.24
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