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Niedrigere Arzneimittelpreise


Kommissionsbericht zeigt auf, dass die aktive Durchsetzung des Wettbewerbsrechts weiterhin zu erschwinglichen und innovativen Arzneimitteln beiträgt
Durchsetzung der Kartell- und Fusionskontrollvorschriften der EU im Arzneimittelsektor im Zeitraum 2018 bis 2022



Die Europäische Kommission hat einen Bericht über die Maßnahmen der EU-Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden zur Durchsetzung der Kartell- und Fusionskontrollvorschriften der EU im Arzneimittelsektor im Zeitraum 2018 bis 2022 veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass die aktive Durchsetzung der Kartell- und Fusionskontrollvorschriften nach wie vor einen wichtigen Beitrag dazu leistet, dass europäische Patienten Zugang zu einer größeren Auswahl an erschwinglichen und innovativen Arzneimitteln haben. So konnte dieses Ziel auch in der schwierigen Zeit der COVID-19-Pandemie erreicht werden.

Die Kommission hat den Bericht, der Arzneimittel und bestimmte andere Medizinprodukte betrifft, in Zusammenarbeit mit den nationalen Wettbewerbsbehörden der 27 EU-Mitgliedstaaten erstellt, mit denen die Kommission im Rahmen des Europäischen Wettbewerbsnetzes zusammenarbeitet. Der Bericht schließt an einen früheren Bericht an, der den Zeitraum 2009-2017 abdeckte und im Januar 2019 veröffentlicht wurde.

Die Behörden werden ihren Durchsetzungsmaßnahmen im Arzneimittelsektor angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung dieses Sektors und seiner Auswirkungen auf das Wohlergehen und das Leben der Menschen auch weiterhin höchste Priorität einräumen.

Wichtigste Erkenntnisse des Berichts

Die Durchsetzung des Kartellrechts hat zu faireren Preisen für Arzneimittel beigetragen
In Bezug auf wettbewerbswidrige Vereinbarungen und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung haben die Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden seit 2018
>> 26 Beschlüsse zu wettbewerbswidrigen Praktiken bei der Arzneimittelversorgung erlassen, mit denen sie Geldbußen von insgesamt mehr als 780 Mio. EUR verhängt bzw. von den betroffenen Unternehmen angebotene Verpflichtungen zur Abstellung ihres wettbewerbswidrigen Verhaltens für verbindlich erklärt haben, und
>> mehr als 70 weitere Fälle untersucht; 40 Fälle wurden inzwischen abgeschlossen, in 30 Fällen laufen die Untersuchungen noch.
>> Die wettbewerbswidrigen Praktiken wirkten sich negativ auf Innovation und Preise aus und umfassten i) Missbrauch des Patentsystems und Verfahrensmissbrauch zur Verlängerung der Patentexklusivität, ii) die Verunglimpfung der Produkte von Wettbewerbern, um den Absatz des marktbeherrschenden Unternehmens zu sichern, iii) Pay-for-Delay-Vereinbarungen, bei denen sich Originalpräparate- und Generikahersteller darauf verständigten, Generika vom Markt fernzuhalten und die daraus resultierenden Gewinne des Originalpräparateherstellers zu teilen, sowie iv) überhöhte Preise für patentfreie Arzneimittel.

Die Fusionskontrolle hat zu niedrigeren Arzneimittelpreisen und wettbewerbsfähigen Märkten beigetragen
Höhere Preise, konzentrierte Märkte und verringerte Auswahl sowie weniger Forschung und Entwicklung können auch die Folge von Zusammenschlüssen zwischen Pharmaunternehmen sein. Die Kommission prüfte mehr als 30 Zusammenschlüsse im Arzneimittelsektor und sah in fünf Fällen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken. In diesen Fällen hätte der jeweilige Zusammenschluss zu Preiserhöhungen, zur Beschränkung des Zugangs der Patienten und der nationalen Gesundheitssysteme zu bestimmten Arzneimitteln oder zu einem Rückgang der Bemühungen um die Entwicklung neuer innovativer Arzneimittel führen können. Die Kommission genehmigte vier dieser Zusammenschlüsse erst, nachdem die Unternehmen Abhilfemaßnahmen angeboten hatten, um die Bedenken der Kommission auszuräumen und das bestehende Wettbewerbsniveau aufrechtzuerhalten. Ein Zusammenschlussvorhaben wurde aufgegeben, nachdem die Kommission anfängliche wettbewerbsrechtliche Bedenken geäußert hatte.

Proaktive Überwachung bot den Marktteilnehmern Orientierungshilfen
Die Wettbewerbsbehörden ergriffen 60 Maßnahmen zur Marktüberwachung und zur Förderung des Wettbewerbsgedankens, die i) Einblicke in das Funktionieren der Märkte boten, ii) Informationen für eine wettbewerbsfreundlichere Gestaltung von Regulierungsmaßnahmen und Rechtvorschriften lieferten und iii) den Marktteilnehmern Orientierungshilfen boten und in bestimmten Einzelfällen sogar kartellrechtliche Untersuchungen anstießen.

In dem Bericht wird auch auf die Orientierungshilfen und Koordinierungsinitiativen des Europäischen Wettbewerbsnetzes in Reaktion auf die COVID-19-Pandemie eingegangen, insbesondere auf die Gemeinsame Erklärung des Europäischen Wettbewerbsnetzes und der EFTA-Überwachungsbehörde zur Anwendung der EU-Kartellvorschriften während der COVID-19-Krise. Diese Erklärung sollte einen gemeinsamen Ansatz des Europäischen Wettbewerbsnetzes für die Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts während der Krise darlegen.

Hintergrund
Der Bericht und seine Zusammenfassung sind in allen EU-Amtssprachen auf der Website der GD Wettbewerb verfügbar.

Der veröffentlichte Bericht schließt an einen früheren Bericht über die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts im Arzneimittelsektor an, der die Jahre 2009-2017 abdeckte und im Januar 2019 veröffentlicht wurde.

Damit die Wettbewerbspolitik und die Maßnahmen zur Durchsetzung des Wettbewerbsrechts im Arzneimittelsektor wirksam sein können, muss den Besonderheiten dieses Sektors und der daraus resultierenden Wettbewerbsdynamik Rechnung getragen werden, so z. B. der spezifischen Angebots- und Nachfragestruktur mit ihrer Vielzahl von Akteuren und dem umfassenden Rechts- und Regulierungsrahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten. Vor diesem Hintergrund nahm die Europäische Kommission am 26. April 2023 ein Maßnahmenpaket Arzneimittel an, mit dem sie dem Rat und dem Europäischen Parlament vorschlug, die EU-Arzneimittelvorschriften auf Grundlage der seit der Annahme der Arzneimittelstrategie für Europa im Jahr 2020 geleisteten Vorarbeiten zu überarbeiten. Die vorgeschlagene Überarbeitung des Arzneimittelrechts zielt darauf ab, dass Arzneimittel (in allen Mitgliedstaaten) besser zugänglich, besser verfügbar (um etwaigen Versorgungsengpässen zu begegnen) und (für die nationalen Gesundheitssysteme und die Patienten) erschwinglicher werden; gleichzeitig soll sie dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der Arzneimittelindustrie in der EU zu fördern, antimikrobielle Resistenzen zu bekämpfen und höhere Umweltstandards bei Arzneimitteln sicherzustellen.

Die Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden arbeiten im Rahmen des Europäischen Wettbewerbsnetzes eng zusammen. Die nationalen Wettbewerbsbehörden sind uneingeschränkt befugt, die Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) anzuwenden. Wenn ein bestimmtes Verhalten keine Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Handel hat, wenden die nationalen Wettbewerbsbehörden ihre nationalen Kartellrechtsvorschriften an, die häufig das EU-Recht widerspiegeln. Die Kommission hat die Aufgabe, Zusammenschlüsse zu prüfen, die von unionsweiter Bedeutung sind, d. h. bei denen der Gesamtumsatz der beteiligten Unternehmen die in der EU-Fusionskontrollverordnung festgelegten Schwellenwerte überschreitet. Werden diese Schwellenwerte nicht erreicht, kann ein Zusammenschluss in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen und von einer oder mehreren nationalen Wettbewerbsbehörden geprüft werden.
Quote(s)

Der vorgelegte Bericht zeigt die kontinuierlichen Durchsetzungsbemühungen der Wettbewerbsbehörden in ganz Europa auf, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Arzneimittelmärkte ordnungsgemäß funktionieren. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um Patienten und Gesundheitssystemen erschwinglichere Arzneimittel und eine größere Auswahl zu bieten – erst recht in Gesundheitskrisen. Wir werden unserer Arbeit in diesem wichtigen Sektor weiterhin Priorität einräumen, um den immer neuen Versuchen von Unternehmen, sich in unzulässiger Weise vor Wettbewerb zu schützen, zu begegnen.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 08.02.24
Newsletterlauf: 10.04.24


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