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Reduzierung der CO2-Emissionen


Kommission genehmigt deutsche Beihilferegelung zur Förderung des nachhaltigen öffentlichen Nahverkehrs
Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere nach Artikel 93 AEUV geprüft

21. Juni 2025

Die Europäische Kommission hat eine deutsche Beihilfenregelung in Höhe von 300 Mio. Euro genehmigt, mit der innovative Projekte für einen nachhaltigen öffentlichen Nahverkehr gefördert werden sollen. Die Regelung wird dazu beitragen, die Umwelt- und Klimaziele der EU zu erreichen, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: "Mit dieser Regelung stellt Deutschland insgesamt 300 Mio. EUR für innovative Projekte bereit, die den Übergang vom motorisierten Individualverkehr zu einem nachhaltigen öffentlichen Nahverkehr begünstigen. Durch die Förderung nachhaltiger Mobilität und die Einführung saubererer und kostengünstigerer öffentlicher Verkehrsmittel soll zur Reduzierung der CO2-Emissionen und somit zu wichtigen Zielen des europäischen Grünen Deals beigetragen werden."

Deutschland hatte die Kommission von seiner Absicht in Kenntnis gesetzt, eine Beihilferegelung zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland einzuführen. Mit der Regelung sollen die Koordinierung des öffentlichen Nahverkehrs unterstützt und der Verkehrsmix (d. h. die Verteilung des Verkehrs auf verschiedene Verkehrsträger) in Deutschland weiter zugunsten des öffentlichen Nahverkehrs verbessert werden.

Die Regelung mit einer veranschlagten Mittelausstattung von 300 Mio. EUR für den Zeitraum 2020–2023 richtet sich an innovative Projekte, deren Ziel darin besteht, den öffentlichen Nahverkehr gegenüber anderen umweltschädlicheren Verkehrsträgern zu fördern und so zum Übergang vom motorisierten Individualverkehr zu einem klimafreundlichen und nachhaltigen öffentlichen Nahverkehr beizutragen. Angesichts einer ausgewiesenen zunehmenden Innovations- und Finanzierungslücke in Deutschland kommt dieser Regelung besondere Bedeutung zu.

Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere nach Artikel 93 AEUV geprüft. Die Prüfung ergab, dass die Maßnahme erforderlich und verhältnismäßig ist, da sich der Beihilfebetrag im Verhältnis zu den Gesamtkosten des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland (24,5 Mrd. EUR pro Jahr) in Grenzen hält. Darüber hinaus ist der Beihilfehöchstbetrag auf 30 Mio. EUR je Vorhaben festgesetzt und ein Rückforderungsmechanismus für den Fall vorgesehen, dass geförderte Vorhaben nach Gewährung der Beihilfe die Voraussetzungen für eine Förderung nicht mehr erfüllen.

Die Kommission stellte ferner fest, dass die Maßnahme einen Anreizeffekt hat, da die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht durchgeführt würden, und dass die Regelung zur Koordinierung des öffentlichen Nahverkehrs beitragen wird.

Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Regelung zu den Zielen des europäischen Grünen Deals beitragen wird, da sie durch die Förderung nachhaltiger Mobilität und die Einführung saubererer und kostengünstigerer öffentlicher Verkehrsmittel für geringere CO2-Emissionen sorgen wird, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen.

Daher hat die Kommission die von Deutschland angemeldete Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.57783 zugänglich gemacht. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.01.21
Newsletterlauf: 04.03.21


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