Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen


Kommission genehmigt staatliche Beihilfe Deutschlands in Höhe von 1,9 Mrd. EUR zugunsten von DB Cargo vorbehaltlich der Umsetzung des Umstrukturierungsplans
Die Kommission hat die DB Cargo durch den Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrag gewährte staatliche Beihilfe nach den Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen geprüft



Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. DB Cargo ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der staatseigenen, vertikal integrierten Deutsche Bahn AG ("DB AG").

Auf eine Beschwerde eines Wettbewerbers hin leitete die Kommission im Januar 2022 eine eingehende Prüfung zu den vier folgenden Bereichen ein:
>> unbefristeter Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrag zwischen der DB AG und DB Cargo, auf dessen Grundlage die DB AG seit 2012 die Verluste von DB Cargo deckt
>> Bereitstellung konzerninterner Dienstleistungen durch die DB AG für DB Cargo zu möglicherweise günstigeren Preisen
>> vorteilhafte Finanzierungsbedingungen für konzerninternen Darlehen
>> Teilübernahme der Besoldung der ehemals bei der Deutschen Bundesbahn beschäftigten und derzeit DB Cargo zugewiesenen Beamten durch das Bundeseisenbahnvermögen

Beihilferechtliche Würdigung der Kommission
Die Kommission stellte fest, dass der Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrag eine staatliche Beihilfe umfasste. Der Vertrag wurde nun gekündigt und wird ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr gelten. Die drei anderen Maßnahmen stellen nach Auffassung der Kommission keine staatlichen Beihilfen dar: Die konzerninternen Vereinbarungen und die DB Cargo gewährten konzerninternen Darlehen waren Transaktionen im Rahmen des normalen Tagesgeschäfts, bei denen der Staat keinen Einfluss ausübte, und die Teilübernahme der Beamtenbesoldung entsprach den Marktbedingungen.

Die Kommission hat die DB Cargo durch den Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrag gewährte staatliche Beihilfe nach den Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen geprüft. Sie hat die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt, nachdem sie den laufenden Transformations- und Umstrukturierungsplan für DB Cargo geprüft hatte, der ein Maßnahmenpaket zur Straffung der Tätigkeiten des Unternehmens und zur Senkung seiner Kosten vorsieht, um seine langfristige Rentabilität bis Ende 2026 zu gewährleisten. Die Kommission hat festgestellt, dass die die beihilfebedingten Wettbewerbsverzerrungen durch die von Deutschland zugesagten Veräußerungen von Tätigkeiten und Vermögenswerten von DB Cargo gemindert werden. Zudem berücksichtigte sie, dass der Schienengüterverkehr als emissionsärmere Alternative zum Straßenverkehr unerlässlich ist, um nachhaltige Logistikkreisläufe zu schaffen. Aus diesen Gründen kam sie zu dem Ergebnis, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Hintergrund
Nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere den Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen, können die Mitgliedstaaten Unternehmen in Schwierigkeiten unter ganz bestimmten Voraussetzungen unterstützen. Umstrukturierungsbeihilfen werden nur genehmigt, wenn der Umstrukturierungsplan gewährleistet, dass das Unternehmen ohne weitere staatliche Unterstützung wieder rentabel wird und einen angemessenen Beitrag zu den Umstrukturierungskosten leistet. Zudem muss der Plan Ausgleichsmaßnahmen (insbesondere strukturelle Maßnahmen oder Verhaltensmaßregeln) vorsehen, um etwaigen beihilfebedingten Wettbewerbsverfälschungen zu begegnen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 20.12.24
Newsletterlauf: 11.03.25


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen