Sammlung von Unterschriften beginnt
Europäische Bürgerinitiative: EU-Kommission beschließt Registrierung einer Initiative für eine Vermögenssteuer in der EU
Da die Europäische Bürgerinitiative die in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten formalen Voraussetzungen erfüllt, ist sie nach Auffassung der Kommission rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung des Vorschlags hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen
Die EU-Kommission hat beschlossen, eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) mit dem Titel "Einführung einer Vermögenssteuer zur Finanzierung des ökologischen und sozialen Wandels" zu registrieren. Die Organisatorinnen und Organisatoren der Initiative fordern die Kommission auf, eine europäische Vermögenssteuer zugunsten des ökologischen und sozialen Wandels einzuführen. Ziel der Initiative ist es, zur Bekämpfung des Klimawandels und der Ungleichheit in der gesamten EU beizutragen und sicherzustellen, dass die europäischen Bürgerinnen und Bürger ihren gerechten Anteil zur Verwirklichung dieser Ziele leisten.
Der Beschluss zur Registrierung ist rechtlicher Natur und greift den endgültigen rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen der Kommission zu der Initiative und den Maßnahmen, die sie gegebenenfalls zu ergreifen plant, falls die Initiative die erforderliche Unterstützung erhält, nicht vor.
Da die Europäische Bürgerinitiative die in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten formalen Voraussetzungen erfüllt, ist sie nach Auffassung der Kommission rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung des Vorschlags hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.
Nächste Schritte
Nach der Registrierung haben die Organisatorinnen und Organisatoren sechs Monate Zeit, mit der Sammlung von Unterschriften zu beginnen. Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission darauf reagieren. Sie kann dann selbst entscheiden, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
Hintergrund
Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern Europas, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt. Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können ihre Organisatorinnen und Organisatoren mit der Sammlung von einer Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten beginnen. Diese sind erforderlich, um die Europäische Kommission aufzufordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen. Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplanten Maßnahmen 1) nicht offenkundig außerhalb der Befugnis der Kommission liegen, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, 2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sind und 3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen.
Seit es die Europäische Bürgerinitiative gibt, hat die Kommission 127 Anträge auf Einleitung einer solchen Initiative erhalten. 102 davon waren zulässig und erfüllten damit die Registrierungsvoraussetzungen. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 24.07.23
Newsletterlauf: 30.08.23
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