Umweltstraftaten bestrafen
Verbringung von Abfällen und Kampf gegen Umweltstraftaten: Parlament und EU-Staaten einigen sich auf neue Regeln
Die neuen Vorschriften werden die Nutzung von Abfällen als Ressource erleichtern
Die Europäische Kommission begrüßt zwei politische Einigungen, die das Europäische Parlament und die EU-Staaten im Bereich Umweltpolitik erzielt haben: Zum einen geht es um neue Regeln für die Verbringung von Abfällen. Diese Regeln sollen verhindern, dass die EU ihre ökologischen Herausforderungen in Drittländer exportiert. Die Ausfuhr von Kunststoffabfällen aus der EU in Nicht-OECD-Länder wird verboten. Nur wenn strenge Umweltauflagen erfüllt sind, dürfen einzelne Länder diese Abfälle fünf Jahre nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften noch in Empfang nehmen. Diese neuen Vorgaben ergänzen die neue Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz. Zum anderen verpflichtet die neue Richtlinie die EU-Staaten, die Definition von Umweltstraftaten sowie wirksame abschreckende Sanktionen für Straftäter in ihr Strafrecht aufzunehmen. Der neue Rechtsrahmen soll dazu beitragen, dass schwere Umweltstraftaten nicht ungestraft bleiben.
EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius erklärte zur Einigung zum Kampf gegen Umweltkriminalität: "Umweltkriminalität verursacht verheerende Schäden für unsere Umwelt, schadet unserer Gesundheit und unserer Wirtschaft. Zu lange haben Kriminelle von schwachen Sanktionen und mangelnder Durchsetzung profitiert."
Ausfuhren von Abfällen
Die neuen Vorschriften werden die Nutzung von Abfällen als Ressource erleichtern. Sie sind ein Beitrag zum Ziel des europäischen Grünen Deals, die Umweltverschmutzung zu verringern und die Kreislaufwirtschaft voranzubringen. Angesichts der globalen Probleme des drastischen Anstiegs der Mengen an Kunststoffabfällen und der Herausforderungen für deren nachhaltige Bewirtschaftung wollen die EU-Gesetzgeber mit dieser Maßnahme Umweltzerstörungen und -verschmutzungen in Drittländern verhindern, die durch in der EU anfallende Kunststoffabfälle verursacht werden.
Abfälle, die für das Recycling geeignet sind, können nur dann aus der EU in Nicht-OECD-Länder ausgeführt werden, wenn sie sicherstellen, dass diese nachhaltig damit umgehen können. Gleichzeitig wird es dank moderner digitalisierter Verfahren einfacher sein, Abfälle zum Recycling innerhalb der EU zu verbringen. Auch die Durchsetzung und Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Abfällen wird verstärkt.
Die Kommission wird auch Abfallausfuhren in OECD-Länder überwachen und Maßnahmen ergreifen, wenn diese Ausfuhren im Bestimmungsland zu Umweltproblemen führen. Darüber hinaus müssen alle EU-Unternehmen, die Abfälle in Länder außerhalb der EU ausführen, sicherstellen, dass die Anlagen, die ihre Abfälle erhalten, einer unabhängigen Prüfung unterzogen werden, aus der hervorgeht, dass sie diese Abfälle auf umweltgerechte Weise bewirtschaften.
Kampf gegen Umweltkriminalität
Entsprechend der neuen Regeln müssen Verstöße gegen Umweltauflagen wie illegaler Handel mit Chemikalien oder Quecksilber und illegales Recycling von Schiffen in allen EU-Mitgliedstaaten als Straftaten behandelt werden.
Ähnliche Arten und Höhen von Sanktionen für natürliche und juristische Personen werden in der gesamten EU gelten. Das wird dazu beitragen, eine einheitlichere Anwendung zu gewährleisten und ihre abschreckende Wirkung zu verstärken. So werden beispielsweise die illegale Sammlung, Beförderung und Behandlung von Abfällen oder das Inverkehrbringen von illegal geschlagenem Holz oder Holzerzeugnissen aus illegal geschlagenem Holz in den Mitgliedstaaten mit Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens fünf Jahren geahndet. Die maximalen Geldbußen für Unternehmen, die solche Straftaten begehen, sollten mindestens 5 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes oder 40 Millionen Euro betragen.
Da es sich bei der Umweltkriminalität um ein komplexes globales Phänomen handelt, das Anstrengungen verschiedener Behörden erfordert und oft grenzüberschreitende Auswirkungen hat, wird die neue Richtlinie die Zusammenarbeit und Koordinierung der Behörden in der EU und auf internationaler Ebene erleichtern. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 30.11.23
Newsletterlauf: 01.03.24
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