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Verbreitung illegaler Produkte im Internet


Kampf gegen illegale Produkte: EU-Kommission richtet DSA-Auskunftsersuchen an AliExpress
Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten von AliExpress wird die Kommission die nächsten Schritte festlegen. Dies könnte die förmliche Eröffnung eines Verfahrens nach Artikel 66 des DSA bedeuten




Die Europäische Kommission hat AliExpress ein förmliches Auskunftsersuchen zugestellt. Gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) soll das Unternehmen darüber informieren, wie es seinen Verpflichtungen in Bezug auf Risikobewertungen und Maßnahmen zur Risikominderung zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet nachkommt. Dabei geht es insbesondere um die Verbreitung illegaler Produkte im Internet, wie beispielsweise gefälschte Arzneimittel.

EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton sagte dazu: "Bei dem Gesetz über digitale Dienste geht es nicht nur um Hassreden, Desinformation und Cybermobbing. Es soll auch sicherstellen, dass illegale oder unsichere Produkte, die in der EU über E-Commerce-Plattformen verkauft werden, entfernt werden, einschließlich der wachsenden Zahl gefälschter und potenziell lebensbedrohlicher Medikamente und Arzneimittel, die online verkauft werden."

Weitere Schritte
Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten von AliExpress wird die Kommission die nächsten Schritte festlegen. Dies könnte die förmliche Eröffnung eines Verfahrens nach Artikel 66 des DSA bedeuten.

Gemäß Artikel 74 (2) der DSGVO kann die Kommission Geldbußen für unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben in der Antwort auf ein Auskunftsersuchen verhängen. Antwortet AliExpress nicht, kann die Kommission beschließen, die Informationen per Entscheidung anzufordern. In diesem Fall könnte die Nichtbeantwortung innerhalb der Frist zur Verhängung von Geldbußen führen.

Nach seiner Einstufung als sehr große Online-Plattform ist AliExpress verpflichtet, alle von der DSA eingeführten Bestimmungen einzuhalten, einschließlich der Bewertung und Abschwächung der Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler und schädlicher Inhalte und etwaiger negativer Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 29.11.23
Newsletterlauf: 27.02.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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