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Veröffentlichung von Transparenzberichten


Gesetz über digitale Dienste (DSA): Erste Konzerne stellen Transparenzberichte online
Die Transparenzberichte sollen - zusammen mit einer Datenbank der Kommission - Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Online-Moderation von Inhalten zum Nutzen der Bürger, Forscher und Regulierungsbehörden gewährleisten



Die ersten sehr großen Online-Plattformen (VLOPs) und sehr großen Online-Suchmaschinen (VLOSE) haben Transparenzberichte veröffentlicht, die online eingesehen werden können. Sieben Plattformen (Amazon, LinkedIn, TikTok, Pinterest, Snapchat, Zalando und Bing) sind dieser Pflicht nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) noch vor dem 6. November 2023 nachgekommen.

Die Transparenzberichte sollen - zusammen mit einer Datenbank der Kommission - Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Online-Moderation von Inhalten zum Nutzen der Bürger, Forscher und Regulierungsbehörden gewährleisten. Dies wird erheblich zur öffentlichen Kontrolle und Rechenschaftspflicht beitragen.

Transparenzberichte müssen mehrere Bereiche abdecken
>> Moderation von Inhalten
>> Anzahl der Meldungen, die sie von Nutzern erhalten (und Anzahl der sogenannten trusted flaggers, sobald sie eingerichtet sind)
>> Zahl der auf eigene Initiative der Plattform entfernten Inhalte,
>> Zahl der Anordnungen, die sie von allen zuständigen nationalen Justiz- oder Verwaltungsbehörden erhalten,
>> Genauigkeit und Fehlerrate ihrer automatisierten Systeme zur Moderation von Inhalten.

Dazu kommen noch Informationen über Teams zur Moderation von Inhalten, einschließlich ihrer Qualifikationen und ihres sprachlichen Fachwissens.

Hintergrund
Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen müssen diese Transparenzberichte nach ihrer Benennung am 25. April 2023 erstmals und alle sechs Monate veröffentlichen. Auch kleinere Plattformen (mit weniger als 45 Millionen Nutzern) und Vermittlungsdienste müssen jährliche Transparenzberichte veröffentlichen, allerdings erst ab Februar 2024. Dann gilt das Gesetz über digitale Dienste auch für sie. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 29.11.23
Newsletterlauf: 26.02.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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