Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wertpapieraufsicht ESMA eingeschaltet


EU-Kommission will mögliches Aufsichtsversagen in Deutschland im Fall Wirecard aufklären
Die EU-Transparenzrichtlinie überträgt den nationalen Aufsichtsbehörden wie der BaFin klare Verantwortlichkeiten, um sicherzustellen, dass die Unternehmen ihren Verpflichtungen einer korrekten Finanzberichterstattung nachkommen



Die Europäische Kommission hat die europäische Wertpapieraufsicht ESMA eingeschaltet, um ein mögliches Aufsichtsversagen in Deutschland im Fall des insolventen Zahlungsdienstleisters Wirecard aufzuklären. "Wir werden die ESMA bitten zu untersuchen, ob es Versäumnisse bei der Aufsicht gegeben hat, und wenn ja, ein mögliches weiteres Vorgehen vorzuschlagen", sagte Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis der Financial Times. "Wir müssen klären, was da schiefgelaufen ist." Sollte die vorläufige Untersuchung der ESMA Mängel bei Durchsetzung der EU-Vorschriften zur Finanzberichterstattung durch die deutsche Finanzaufsicht BaFin aufdecken, solle die EU bereit sein, Konsequenzen einzufordern.

"Wenn wir die Kapitalmärkte vertiefen und die nächsten Stufen der Kapitalmarktunion vorantreiben, ist ein wichtiges Element das Vertrauen der Anleger, die in börsennotierte Unternehmen investieren", sagte Dombrovskis der Financial Times. "Die Anleger müssen sicher sein, dass sie ordnungsgemäße und wahrheitsgemäße Informationen bekommen und dass die Bereitstellung dieser Finanzinformationen ordnungsgemäß überwacht wird", sagte er.

Die EU-Transparenzrichtlinie überträgt den nationalen Aufsichtsbehörden wie der BaFin klare Verantwortlichkeiten, um sicherzustellen, dass die Unternehmen ihren Verpflichtungen einer korrekten Finanzberichterstattung nachkommen. Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA mit Sitz in Paris legt gemeinsame Durchsetzungsprioritäten für nationale Aufsichtsbehörden fest und kann in bestimmten Fällen auch direkt in die nationale Aufsicht eingreifen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 15.07.20
Newsletterlauf: 21.09.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen