Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wettbewerb bei Passagierluftverkehrsdiensten


EU-Kommission erlässt Mitteilung der Beschwerdepunkte zur geplanten Übernahme von Air Europa durch IAG
Verringerung des Wettbewerbs auf einer Reihe von Langstrecken insbesondere zwischen Spanien und Nord- bzw. Südamerika



Die Europäische Kommission hat die International Consolidated Airlines Group, S.A. ("IAG") davon in Kenntnis gesetzt, dass die geplante Übernahme der alleinigen Kontrolle über Air Europa Holding, S.L. ("Air Europa") durch IAG den Wettbewerb auf dem Markt für Passagierluftverkehrsdienste einschränken könnte, besonders auf Strecken in sowie nach und ab Spanien. Die Kommission befürchtet, dass sich für die Kunden durch den Zusammenschluss die Preise erhöhen und/oder die Leistungen verschlechtern.

IAG und Air Europa betreiben ein umfangreiches Netz: Inlandsstrecken in Spanien, Kurzstrecken innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und in Nachbarländern sowie Langstrecken insbesondere ab und nach Nord- und Südamerika.

Mitteilung der Beschwerdepunkte
Am 24. Januar 2024 leitete die Kommission eine eingehende Prüfung ein, um festzustellen, ob der von IAG geplante Erwerb von Air Europa den Wettbewerb bei Passagierluftverkehrsdiensten einschränken könnte.

Die Kommission hat eine umfassende Untersuchung durchgeführt, um Aufschluss über die möglichen Auswirkungen der Übernahme zu erhalten. So wurden u. a. von den Parteien vorgelegte Informationen und interne Dokumente sowie Stellungnahmen von konkurrierenden Fluggesellschaften, von Flughäfen, Zeitnischenkoordinatoren und Kunden sowie von Verbrauchern und Verbraucherverbänden zusammengetragen und analysiert.

Die eingehende Prüfung ergab folgende mögliche Auswirkungen:

>> Verringerung des Wettbewerbs auf einer Reihe spanischer Inlandsstrecken, insbesondere wo keine Hochgeschwindigkeitszüge genutzt werden können, sowie auf Strecken zwischen der spanischen Halbinsel und den Balearen bzw. den Kanarischen Inseln. Auf diesen Strecken stehen IAG und Air Europa direkt miteinander im Wettbewerb. Auf einigen davon wird es nach der Übernahme keinen direkten Wettbewerb mehr geben. Auf anderen Strecken scheint der Wettbewerb begrenzt zu sein und in erster Linie von spanischen Regionalfluggesellschaften und Billigfluggesellschaften wie Ryanair auszugehen.

>> Verringerung des Wettbewerbs auf bestimmten Kurzstrecken zwischen Spanien und Ländern in Europa und im Nahen Osten. Auf diesen Strecken stehen IAG und Air Europa derzeit oder in absehbarer Zukunft direkt miteinander im Wettbewerb. Der Wettbewerb auf diesen Strecken scheint begrenzt zu sein und in erster Linie von Billigfluggesellschaften wie Ryanair, die oftmals von abgelegeneren Flughäfen aus tätig sind, oder von der etablierten Fluggesellschaft des Bestimmungslands auszugehen.

>> Verringerung des Wettbewerbs auf einer Reihe von Langstrecken insbesondere zwischen Spanien und Nord- bzw. Südamerika. Auf diesen Strecken stehen IAG und seine JV-Partner derzeit oder in Zukunft direkt im Wettbewerb mit Air Europa. Auf einigen davon wird es nach der Übernahme keinen direkten Wettbewerb mehr geben. Auf anderen Strecken scheint der Wettbewerb mit anderen Fluggesellschaften begrenzt zu sein und verfügen beide Parteien über relativ hohe Marktanteile.

Jedes Jahr reisen Millionen Passagiere für einen jährlichen Gesamtbetrag von mehr als 3 Mrd. EUR auf diesen Strecken. Ziel der Kommission ist es zu verhindern, dass sich die Übernahme für die Kunden – Verbraucher und Unternehmen – durch höhere Preise oder geringere Dienstleistungsqualität nachteilig auswirkt. Die Kommission befürchtet, dass der Wegfall von Air Europa als unabhängiger Fluggesellschaft den Wettbewerb auf diesen ohnehin konzentrierten Märkten beeinträchtigt, wenn keine geeigneten Abhilfemaßnahmen getroffen werden.

Mit der Mitteilung der Beschwerdepunkte setzt die Kommission die Beteiligten auf schriftlichem Weg formal von ihren Bedenken in Kenntnis. Allerdings greift die Mitteilung der Beschwerdepunkte dem Untersuchungsergebnis nicht vor. IAG hat nun Gelegenheit, zu der Mitteilung Stellung zu nehmen, die Akte der Kommission einzusehen und eine mündliche Anhörung zu beantragen.

Ferner kann IAG während des Verfahrens bis zum Ablauf der entsprechenden Frist am 10. Juni 2024 jederzeit Abhilfemaßnahmen vorschlagen, um die vorläufigen Bedenken der Kommission auszuräumen.

Unternehmen und Produkte
IAG mit Sitz in Spanien ist eine an der Londoner Börse notierte multinationale Holdinggesellschaft mit Zweitnotierung an spanischen Börsen. IAG kontrolliert das spanische Luftverkehrsunternehmen Iberia Líneas Aéreas de España, S.A. Operadora ("Iberia") und die spanische Billigfluggesellschaft Vueling Airlines, S.A. sowie das britische Luftverkehrsunternehmen British Airways Plc, das irische Luftverkehrsunternehmen Aer Lingus Limited und die in Barcelona ansässige Langstreckenfluggesellschaft FLYLEVEL UK Limited. IAG ist auch die Muttergesellschaft von IAG Cargo Limited. British Airways und Iberia sind Mitglieder der oneworld-Allianz.

Air Europa mit Sitz in Spanien und seine 100prozentigen Tochtergesellschaften bilden die Luftverkehrssparte von Globalia. Globalia ist eine spanische Tourismusgruppe mit Sitz in Llucmajor (Spanien). Air Europa ist Mitglied der SkyTeam-Allianz. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 24.05.24
Newsletterlauf: 15.07.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen