Zertifizierte CO2-Entnahmen
EU-Kommission begrüßt politische Einigung über EU-weites Zertifizierungssystem für CO2-Entnahmen
Zertifizierte CO2-Entnahmen können die Grundlage für neue wirtschaftliche Möglichkeiten schaffen und im Rahmen privater Systeme und mit Unterstützung des öffentlichen Sektors monetarisiert werden
Die EU-Kommission begrüßt die vorläufige Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den ersten EU-weiten freiwilligen Rahmen für die Zertifizierung hochwertiger CO2-Entnahmen. Mit diesem Zertifizierungsrahmen werden innovative CO2-Entnahmetechnologien und eine klimaeffiziente Landwirtschaft gefördert, die zu den Klima-, Umwelt- und Null-Schadstoff-Zielen der EU beitragen. Der neue Rahmen wird dazu beitragen, dass die EU klimaneutral wird, indem CO2-Entnahmen und klimaeffiziente Landwirtschaft zertifiziert werden, um sicherzustellen, dass sie transparent und vertrauenswürdig sind. Gleichzeitig wird dadurch Grünfärberei verhindert und es entstehen neue Geschäftsmöglichkeiten.
Die Einigung umfasst Zertifizierungsvorschriften für folgende Bereiche:
>> klimaeffiziente Landwirtschaft: Wiederherstellung von Wäldern und Böden und Vermeidung von Bodenemissionen, Wiedervernässung von Torfland und sonstige innovative landwirtschaftliche Verfahren;
>> industrielle CO2-Entnahmen: zum Beispiel Bioenergie mit CO2-Abscheidung und -Speicherung oder direkte CO2-Abscheidung aus der Luft und -Speicherung;
>> Bindung von Kohlenstoff in langlebigen Produkten und Werkstoffen wie Baustoffen auf Holzbasis oder Biokohle.
Die Verordnung, zu der eine vorläufige Einigung erzielt werden konnte, soll die Fähigkeit der EU verbessern, all diese Formen der CO2-Entnahme zu quantifizieren, zu überwachen und ihre Echtheit zu überprüfen. Im Einzelnen sind darin Vorschriften für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen, die den Anforderungen des EU-Rahmens gerecht werden, sowie eine Reihe spezifischer Kriterien festgelegt, mit denen die hohe Qualität der CO2-Entnahmen sowie die Transparenz und Glaubwürdigkeit des Zertifizierungsverfahrens gewährleistet werden.
Durch die vereinbarten Kriterien wird sichergestellt, dass die Menge an CO2-Entnahmen korrekt angegeben wird, dass das CO2 für einen vereinbarten langfristigen Zeitraum gespeichert wird (mindestens 35 Jahre bei in Produkten gespeichertem CO2), dass die Verfahren über bestehende Praktiken hinausgehen und nicht einfach nur der Status quo belohnt wird und dass die CO2-Entnahmen zu umfassenderen Nachhaltigkeitszielen beitragen, beispielsweise durch positive Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. Um ein hohes Maß an Transparenz in Bezug auf zertifizierte CO2-Entnahmen zu schaffen, wird ein EU-Register eingerichtet. Dies wird innerhalb von vier Jahren geschehen. In der Zwischenzeit können die Register bestehender Zertifizierungssysteme verwendet werden. Die Verordnung umfasst eine Priorisierung der zu entwickelnden Zertifizierungsmethoden. Auf deren Grundlage wird die Kommission mit Unterstützung einer Sachverständigengruppe für CO2-Entnahmen ihre Arbeit zur Entwicklung glaubwürdiger und maßgeschneiderter Zertifizierungsmethoden für die verschiedenen Arten von CO2-Entnahmen fortsetzen.
Zertifizierte CO2-Entnahmen können die Grundlage für neue wirtschaftliche Möglichkeiten schaffen und im Rahmen privater Systeme und mit Unterstützung des öffentlichen Sektors monetarisiert werden. Gleichzeitig bringen sie kommerzielle Vorteile bei Verbrauchern mit sich, die an umweltfreundlichen Verfahren interessiert sind. Die klimaeffiziente Landwirtschaft lässt neue Geschäftsmodelle für Land- und Forstwirte entstehen und dürfte erhebliche Vorteile für die biologische Vielfalt bedeuten. In der vereinbarten Verordnung wird auch der Einsatz langlebiger biobasierter Bauprodukte gefördert, um CO2 über mehrere Jahrzehnte oder länger zu binden und so neue nachhaltige Bautechniken zu fördern.
Was die finanzielle Unterstützung für Technologien zur CO2-Entnahme anbelangt, so mobilisiert die Verordnung innovative Formen der privaten und öffentlichen Finanzierung wie unter anderem Impact-Finanzierungen oder ergebnisbasierte öffentliche Unterstützung, da CO2-Entnahmen und klimaeffiziente Landwirtschaft auf der Grundlage zertifizierter Entnahmen und Emissionsminderungen belohnt werden können. Außerdem unterstützt die Verordnung das Neue Europäische Bauhaus, indem die CO2-Speicherkapazität biobasierter und energieeffizienter Baustoffe anerkannt wird. Die Kommission wird CO2-Entnahmen weiterhin über verschiedene Programme wie den Innovationsfonds, die Gemeinsame Agrarpolitik, den Fonds für regionale Entwicklung, das LIFE-Programm und das Programm Horizont Europa (einschließlich der Mission "Ein Boden-Deal für Europa") finanzieren.
Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Text, auf den sie sich geeinigt haben, nun noch förmlich annehmen. Danach werden die neuen Rechtsvorschriften im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten in Kraft.
Hintergrund
Das Europäische Klimagesetz, das 2021 unterzeichnet wurde, verpflichtet die EU rechtlich dazu, bis 2050 klimaneutral zu werden. Es gilt also, bis 2050 ein Gleichgewicht zwischen den Treibhausgasemissionen und den CO2-Entnahmen herzustellen. Die ursprünglich von der Kommission im November 2022 vorgeschlagene Verordnung über einen Unionsrahmen für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen ist daher von entscheidender Bedeutung für die Erreichung des langfristigen Klimaziels der EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris sowie für die Verwirklichung des europäischen Grünen Deals. CO2-Entnahmen werden ein Schlüsselfaktor für das künftige Klimazwischenziel für 2040 sein, das von der Kommission in ihrer Mitteilung und in der Strategie für das industrielle CO2-Management vom 6. Februar empfohlen wurde.
Diese Verordnung baut auf der 2021 angenommenen Mitteilung der Kommission über nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe auf und trägt zum CO2-Entnahmeziel für das Jahr 2030 im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) bei. Darüber hinaus unterstützt sie Tätigkeiten zur Wiederherstellung der Natur im Einklang mit der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur sowie Kreislaufwirtschaftsverfahren aus dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft.
Weiterhin wird die Verordnung Unternehmen dabei helfen, im Einklang mit der Richtlinie über die soziale Verantwortung von Unternehmen und den damit verbundenen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung über ihren Klimafußabdruck Bericht zu erstatten, und sie wird für mehr Transparenz bei Behauptungen öffentlicher und privater Organisationen in Bezug auf die Klimaneutralität sorgen. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 23.02.24
Newsletterlauf: 15.05.24
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