Zukunft des Einzelhandels
Konsultation: Wie können Groß- und Einzelhandel widerstandsfähiger, digitaler und umweltfreundlicher werden?
Maßnahmen und Verpflichtungen, um den ökologischen Wandel und die Digitalisierung des Einzelhandelsökosystems voranzutreiben
Die Europäische Kommission bittet noch bis Ende September um Meinungen zur Zukunft des Einzelhandels. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der Sektor auf faire Art und Weise einen digitalen, ökologischen und kompetenzbasierten Wandel vollziehen und so seine Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit steigern kann. Als Grundlage für diese Konsultation hat die Kommission ein Dokument veröffentlicht, in dem die wichtigsten Herausforderungen und Chancen des Übergangs analysiert werden. Unternehmen und Wirtschaftsverbände aus dem gesamten industriellen Ökosystem sowie Behörden, Sozialpartner, Verbraucherinnen und Verbraucher und Verbraucher sowie Forschende können bis 26. September 2023 auf den EU-Survey-Fragebogen antworten.
Neben der Befragung organisiert die Kommission auch Workshops mit den Interessengruppen, um ein tieferes Verständnis der Herausforderungen des Sektors zu erreichen. Die Ergebnisse der Umfrage und der Workshops werden in einen Pfad für den Übergang einfließen. Dieser soll bis Anfang 2024 fertiggestellt sein und konkrete Maßnahmen und Verpflichtungen enthalten, um den ökologischen Wandel und die Digitalisierung des Einzelhandelsökosystems voranzutreiben.
Hintergrund
Mit 30 Millionen Beschäftigten in 5,5 Millionen Unternehmen und einer Wertschöpfung von fast 1,5 Milliarden Euro ist das Einzelhandelsökosystem, das den Einzelhandel und den Großhandel umfasst, das größte aller industriellen Ökosysteme in der EU. Aufgrund seiner Verbindungen zu den meisten industriellen Ökosystemen kann sich seine Wettbewerbsfähigkeit positiv auf die gesamte EU-Wirtschaft auswirken. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 31.07.23
Newsletterlauf: 14.09.23
Meldungen: Europäische Kommission
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Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität
Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.
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Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
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Wiederherstellung der Rentabilität
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
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Verbesserung der Resilienz
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.