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Restriktiven Maßnahmen & EU-Sanktionen


Nordkorea: EU nimmt weitere 18 Personen und eine Einrichtung in die Sanktionsliste auf
Die restriktiven Maßnahmen der EU gegen die DVRK wurden 2006 eingeführt



Am 19. Mai 2016 hat der Europäische Rat weitere 18 Personen und 1 Einrichtung in die Liste der Personen und Einrichtungen aufgenommen, die den restriktiven Maßnahmen der EU gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) unterliegen. Diese zusätzlichen Maßnahmen der EU ergänzen die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in mehreren Resolutionen verhängten Sanktionen.

Bei den Personen, die den restriktiven Maßnahmen im Sinne dieses Ratsbeschlusses unterliegen, handelt es sich zumeist um hochrangige Militäroffiziere, die Mitglieder wichtiger Gremien sind, welche für die Unterstützung oder Förderung der Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder anderer Programme für Massenvernichtungswaffen der DVRK verantwortlich sind. Die zusätzlich aufgelistete Einrichtung ist an der Entwicklung und operativen Durchführung der Programme für ballistische Flugkörper oder anderer Programme für Massenvernichtungswaffen beteiligt. Die Sanktionen umfassen Reisebeschränkungen und das Einfrieren von Vermögenswerten.

Mit dem Beschluss steigt die Gesamtzahl der Personen, die den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, auf 66 und die Zahl der Einrichtungen auf 42.

Die Rechtsakte sowie die Namen der betroffenen Personen und Einrichtung werden am 20. Mai 2016 im Amtsblatt veröffentlicht. Der Beschluss wurde im schriftlichen Verfahren angenommen.

Die restriktiven Maßnahmen der EU gegen die DVRK wurden 2006 eingeführt. Mit den geltenden Maßnahmen werden alle Resolutionen umgesetzt, die der VN-Sicherheitsrat nach den Nuklearversuchen der DVRK und ihren Starts unter Verwendung ballistischer Flugkörpertechnologie angenommen hat; hinzu kommen weitere eigenständige EU-Maßnahmen, die in der Regel auf die Nuklearprogramme, die Programme für Massenvernichtungswaffen und die Programme für ballistische Flugkörper der DVRK abzielen. Zu diesen Maßnahmen gehört das Verbot der Ein- und Ausfuhr von Waffen sowie von Gütern und Technologien, die zu diesen illegalen Programmen beitragen könnten.

Zudem haben die VN und die EU eigenständig verwandte restriktive Maßnahmen in den allgemeineren Sektoren Finanzdienstleistungen, Handel und Verkehr verhängt. Die EU hat ihre Maßnahmen zuletzt am 31. März 2016 im Zuge der Umsetzung der Resolution 2270 des VN-Sicherheitsrates verschärft.(Europäischer Rat: ra)

eingetragen: 25.05.16
Home & Newsletterlauf: 07.07.16



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