Gleichbehandlung von Männern und Frauen
Geschlechtsspezifisches Lohngefälle: Parlament verlangt härtere Sanktionen bei fehlender Chancengleichheit
Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen betragen in der EU im Durchschnitt noch immer 16,4 Prozent
(04.06.12) - Das Europäische Parlament drängt die Europäische Kommission, bestehende Gesetze zu verbessern, um das geschlechtsbedingte Lohngefälle zu verringern. Dazu zählen härtere Sanktionen für Arbeitgeber. In ihrer Forderung nach einer Gesetzesinitiative weisen die Parlamentarier darauf hin, dass die Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen in der EU im Durchschnitt noch immer 16,4 Prozent beträgt. In einigen Mitgliedstaaten hat sie in der letzten Zeit sogar noch zugenommen.
Die Berichterstatterin Edit Bauer (EVP, SK) ließ vor der Abstimmung verlauten: "Nach beinahe 40 Jahren offensichtlich wirkungsloser EU-Gesetzgebung haben die Mitgliedstaaten nur kleine Änderungen in ihren nationalen Gesetzgebungen vorgenommen, um geschlechtsbedingte Gehaltsdifferenzen zu verringern. Sanktionen gegen Arbeitgeber werden nach wie vor nicht ergriffen", erklärte Edit Bauer (EVP, SK), die den Entschließungsantrag verfasst hat.
Die Abgeordneten fordern in der mit qualifizierter Mehrheit angenommenen Entschließung die Kommission auf, Vorschläge für neue Maßnahmen zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles zu unterbreiten. Diese Zielsetzung sollen alle relevanten EU-Richtlinien sowie nationalen Programme widerspiegeln. Die Parlamentarier appellieren ferner an die Regierungen der Mitgliedstaaten, in Zukunft vermehrt zusammenzuarbeiten und neue Ideen zu entwickeln, um das Problem der geschlechtsbedingten Gehaltsdifferenz auszuräumen.
Das Lohngefälle ist laut Angaben von Eurostat in Österreich, Zypern, der Tschechischen Republik, Deutschland und der Slowakei am größten. Die geringsten Differenzen weisen hingegen Belgien, Italien, Malta und Slowenien auf.
Härtere Sanktionen werden gefordert
In Anbetracht mangelnden Fortschritts drängen die Parlamentarier die Kommission und die Mitgliedstaaten, bereits in Kraft getretene Gesetzgebungen durch geeignete effektive, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen zu verstärken. Regelverstöße der Arbeitgeber könnten den Abgeordneten zufolge durch Bußgelder, Verwaltungsgebühren und den Ausschluss von öffentlichen Zuwendungen und Subventionen geahndet werden.
Abschreckende Bußgelder wurden bereits in die 2008 in Kraft getretene EU-Richtlinie zu Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen mit aufgenommen. Rechtsexperten sind jedoch der Ansicht, dass es in den nationalen Gesetzgebungen bislang keine radikalen Änderungen gegeben habe. Genauso wenig seien Arbeitgebern bislang Sanktionen auferlegt worden.
Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles
Durchschnittlich verdienen Frauen in der EU 16,4 Prozent weniger als Männer. Der Fortschritt bei der Reduzierung dieses Gefälles geht den Parlamentariern zufolge nur sehr langsam vonstatten. In einigen Mitgliedstaaten habe der Gehaltsunterschied zwischen Männer und Frauen bei gleicher Arbeit in der letzten Zeit sogar noch zugenommen.
Die Ursachen sind laut Parlamentariern komplex und in vielen Fällen eng miteinander verflochten. Zu ihnen zählen Diskriminierung, stark segmentierte Arbeitsmärkte, eine Unterbewertung von Arbeit, die durch Frauen verrichtet wird, Traditionen, Klischeevorstellungen und nicht zuletzt auch die Berufswahl. (Europäisches Parlament: ra)
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