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Verbraucherschutz & Sicherheitsanforderungen


Vorläufige Einigung über die Produktsicherheitsrichtlinie erzielt
Nach den geplanten Bestimmungen wären die Verbraucher besser geschützt, da Auswirkungen auf die Gesundheit im Zusammenhang mit Produkteigenschaften besser kontrolliert würden und eine bessere Rückverfolgbarkeit gegeben wäre

(08.11.13) - Unter dem litauischen Vorsitz im Rat der Europäischen Union (EU) wurde vom Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER I) in Brüssel einstimmig einem acht Richtlinien umfassenden Paket zur Regulierung der Produktsicherheit zugestimmt. Die Richtlinienänderungen sehen eine frühzeitigere Produktkennzeichnung, einen geringeren Verwaltungsaufwand für Unternehmen sowie eine effektivere Marktüberwachung vor.

Die Vorschriften zur Gewährleistung der Produktsicherheit sollen in Alltagselektronik wie Mobiltelefonen, Bügeleisen oder Aufzugwartung angewandt werden. Die Vorschriften gelten ebenfalls für Produkte im beruflichen Umfeld, z.B. für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen.

Nach den Worten von Vize-Wirtschaftsministerin Rasa Noreikienė tragen Gesetze zur Harmonisierung von EU-Vorschriften zur Gewährleistung des freien Warenverkehrs maßgeblich zur Schaffung und Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes bei. Sie bieten ein hohes Maß an Verbraucherschutz und die sie befolgenden Wirtschaftsteilnehmer haben die Möglichkeit, die Einhaltung von Sicherheitsanforderungen zu demonstrieren.

Nach den geplanten Bestimmungen wären die Verbraucher besser geschützt, da Auswirkungen auf die Gesundheit im Zusammenhang mit Produkteigenschaften besser kontrolliert würden und eine bessere Rückverfolgbarkeit gegeben wäre. Europäische Hersteller und Anbieter wären außerdem in Hinblick auf Importeure aus Drittländern, die unsichere Produkte auf dem Markt bringen geschützt, Wirtschaftsbeteiligte wären einheitlichen Bedingungen ausgesetzt und würden somit den freien Warenverkehr fördern.

Sollten die Richtlinienentwürfe endgültig genehmigt werden, müssten Hersteller und Anbieter alle Waren eindeutig und für jeden Verbraucher verständlich kennzeichnen. Die Produkt-Etiketten würden nicht nur die Postanschrift, sondern auch eine E-Mail-Adresse des Herstellers enthalten. Gleichzeitig hätten die Hersteller einen geringeren bürokratischem Aufwand zu bewältigen, da die Bescheinigungen über die Übereinstimmung der Produkte mit den Sicherheitsanforderungen den zuständigen Behörden Informationen elektronisch übermittelt werden können.

Damit die acht Richtlinienänderungen (zivile Verwendung von Sprengstoff, explosionsgeschützte Geräte, Aufzüge, einfache Druckbehälter, Messgeräte, elektromagnetische Verträglichkeit, Niederspannung und nicht-selbsttätige Waagen) rechtskräftig werden können, muss zunächst der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlamentes abstimmen. und schließlich müssen sie von der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Rat der EU genehmigt werden. (Litauische Ratspräsidentschaft: ra)


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