Rechtsrahmen für Emissionstests
Fahrzeugemissionen im praktischen Fahrbetrieb: Rat gibt grünes Licht für zweites Maßnahmenpaket
Das zweite RDE-Paket enthält die für diese Tests geltenden Emissionsgrenzwerte und die Zeitpunkte, ab denen diese Werte für neue Modelle und Fahrzeuge gelten
(17.03.16) - Der Rat der Europäischen Union hat grünes Licht für die Annahme des zweiten Pakets mit Vorschriften für Tests zur Messung der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb (Real Driving Emissions/RDE) gegeben. Die neuen Tests sollen eine genauere Messung der Schadstoffemissionen von Pkw und anderen leichten Fahrzeugen ermöglichen.
Neue Tests sind nötig
Um die Genehmigung zu erhalten, müssen neue Fahrzeugmodelle nach den derzeit geltenden Vorschriften Labortests durchlaufen. Untersuchungen haben jedoch ergeben, dass die nach geltenden EU-Normen hergestellten Fahrzeuge im Fahrbetrieb auf der Straße wesentlich höhere Emissionen verursachen als unter Laborbedingungen. Das Problem wurde insbesondere bei Emissionen des Schadstoffs NOx bei Dieselfahrzeugen festgestellt. Daher sind neue Verfahren zur Messung der Fahrzeugemissionen im praktischen Fahrbetrieb erforderlich.
Emissionsgrenzwerte und Übereinstimmungsfaktoren
Das zweite RDE-Paket enthält die für diese Tests geltenden Emissionsgrenzwerte und die Zeitpunkte, ab denen diese Werte für neue Modelle und Fahrzeuge gelten.
Die endgültigen Anforderungen werden in zwei Stufen eingeführt. Die erste Stufe soll ab September 2017 für neue Modelle und ab September 2019 für neue Fahrzeuge gelten. Während dieser ersten Phase ist für die Überschreitung des Grenzwerts für NOx-Emissionen (80 mg/km) ein Übereinstimmungsfaktor von bis zu 2,1 (110 Prozent) zulässig. So erhalten die Hersteller genügend Zeit für eine schrittweise Anpassung an die neuen RDE-Vorschriften. Die Geltungsdauer des ersten Übereinstimmungsfaktors läuft spätestens im Jahr 2021 ab.
In einer zweiten Stufe – ab Januar 2020 für neue Modelle und ab Januar 2021 für neue Fahrzeuge – wird es immer noch möglich sein, einen Übereinstimmungsfaktor anzuwenden. Dieser zweite Übereinstimmungsfaktor wird jedoch auf lediglich 1 – zuzüglich der aktuellen Fehlertoleranz von 0,5 – festgelegt (bei einem Übereinstimmungsfaktor von 1,5 dürfte der Grenzwert um 50 Prozent überschritten werden). Mit der Fehlertoleranz wird statistischen und technischen Unsicherheiten der Tests Rechnung getragen.
Dieser zweite Übereinstimmungsfaktor wird jährlich überprüft, um technischen Verbesserungen der Testgeräte Rechnung zu tragen.
Testfahrten
Um zu vermeiden, dass die geprüften Fahrzeuge auf verzerrte Weise gefahren werden, sind in den neuen Vorschriften die Merkmale der Testfahrten (Geschwindigkeitsbereich, Höhenmeter usw.) in messbaren Parametern festgelegt.
Abschalteinrichtungen
Um die Verwendung verbotener Abschalteinrichtungen zu vermeiden, werden mit diesem zweiten Paket Vorschriften für eine bessere Überwachung der Emissionsminderungsstrategie von Fahrzeugen eingeführt. Die Fahrzeughersteller werden den Behörden mehr Informationen hierüber vorlegen müssen.
Zeitplan und nächste Schritte
Am 28. Oktober 2015 erhielt das zweite Paket eine Mehrheit bei der Abstimmung in dem entsprechenden Regelungsausschuss (Technischer Ausschuss – Kraftfahrzeuge/TCMV), einem bei der Kommission angesiedelten Gremium, in dem alle Mitgliedstaaten vertreten sind.
Da es sich bei dem Rechtsakt um eine dem Regelungsverfahren mit Kontrolle unterliegende Verordnung der Kommission handelt, wurde der Text anschließend dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt. Das Europäische Parlament hat am 3. Februar 2016 gegen eine Entschließung zur Blockierung der Verordnung gestimmt und damit grünes Licht für das Paket gegeben. Der Rat hat auf seiner Tagung vom 12. Februar 2016 als Punkt ohne Aussprache beschlossen, den Erlass des Rechtsakts nicht abzulehnen. Im Anschluss an diesen Beschluss des Rates kann die Kommission die Verordnung erlassen.
Der Rechtsrahmen für Emissionstests im praktischen Fahrbetrieb soll noch um zwei weitere Pakete ergänzt werden.
>> Emissionen im praktischen Fahrbetrieb: Rat gibt grünes Licht für erstes Maßnahmenpaket
>> Entwurf einer Verordnung der Kommission über Emissionstests unter realen Fahrbedingungen (zweites Paket)
(Rat der Europäischen Union: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>