Austausch von Wettbewerbsbehörden
G7-Wettbewerbsbehörden rücken im Digitalbereich weiter zusammen
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die Marktmacht großer Digitalkonzerne ist seit vielen Jahren ein Kernbereich der Arbeit der Wettbewerbsbehörden weltweit"
Die Wettbewerbsbehörden der G7-Staaten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, USA), die Europäische Kommission und die Behörden der G7-Gaststaaten Australien, Indien, Korea und Südafrika diskutierten im Rahmen des Digital Competition Enforcers Summit in London am 29. und 30.11.2021 Fragestellungen aus dem Digitalbereich und mögliche Lösungsansätze hierzu, unter anderem im Hinblick auf Digitalplattformen wie etwa App-Stores oder Online-Marktplätze, Online-Werbung, mobile Ökosysteme, Cloud Computing und Algorithmen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Marktmacht großer Digitalkonzerne ist seit vielen Jahren ein Kernbereich der Arbeit der Wettbewerbsbehörden weltweit. Ein intensiver internationaler Austausch ist dabei Grundlage und Garant für ein effektives Eingreifen. Wir lernen voneinander und miteinander. Auch die Gesetzgeber reagieren. Das zeigen die neuen und schärferen Werkzeuge, die uns in Deutschland, in der EU und in vielen anderen Staaten an die Hand gegeben werden. Die G7 erleichtert den wichtigen Austausch von Wettbewerbsbehörden und Politik, um den sich global stellenden Herausforderungen zu begegnen."
Als Ressource für weitere Kooperation zwischen den Wettbewerbsbehörden und für die politischen Entscheidungsträger wurde im Rahmen der hybrid ausgerichteten Veranstaltung ein Kompendium verabschiedet, das Schwerpunkte der jeweiligen Arbeit im Digitalbereich bündelt.
Der Digital Competition Enforcers Summit wurde von der Competition and Markets Authority im Rahmen der aktuellen britischen G7-Präsidentschaft ausgerichtet. Im Jahr 2022 übernimmt Deutschland die G7 Präsidentschaft. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 06.12.21
Newsletterlauf: 03.03.22
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Überschneidung der Geschäftsfelder
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.
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Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."
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Expertenkreis KI und Wettbewerb
Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.
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Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.