Austausch von Wettbewerbsbehörden
G7-Wettbewerbsbehörden rücken im Digitalbereich weiter zusammen
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die Marktmacht großer Digitalkonzerne ist seit vielen Jahren ein Kernbereich der Arbeit der Wettbewerbsbehörden weltweit"
Die Wettbewerbsbehörden der G7-Staaten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, USA), die Europäische Kommission und die Behörden der G7-Gaststaaten Australien, Indien, Korea und Südafrika diskutierten im Rahmen des Digital Competition Enforcers Summit in London am 29. und 30.11.2021 Fragestellungen aus dem Digitalbereich und mögliche Lösungsansätze hierzu, unter anderem im Hinblick auf Digitalplattformen wie etwa App-Stores oder Online-Marktplätze, Online-Werbung, mobile Ökosysteme, Cloud Computing und Algorithmen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Marktmacht großer Digitalkonzerne ist seit vielen Jahren ein Kernbereich der Arbeit der Wettbewerbsbehörden weltweit. Ein intensiver internationaler Austausch ist dabei Grundlage und Garant für ein effektives Eingreifen. Wir lernen voneinander und miteinander. Auch die Gesetzgeber reagieren. Das zeigen die neuen und schärferen Werkzeuge, die uns in Deutschland, in der EU und in vielen anderen Staaten an die Hand gegeben werden. Die G7 erleichtert den wichtigen Austausch von Wettbewerbsbehörden und Politik, um den sich global stellenden Herausforderungen zu begegnen."
Als Ressource für weitere Kooperation zwischen den Wettbewerbsbehörden und für die politischen Entscheidungsträger wurde im Rahmen der hybrid ausgerichteten Veranstaltung ein Kompendium verabschiedet, das Schwerpunkte der jeweiligen Arbeit im Digitalbereich bündelt.
Der Digital Competition Enforcers Summit wurde von der Competition and Markets Authority im Rahmen der aktuellen britischen G7-Präsidentschaft ausgerichtet. Im Jahr 2022 übernimmt Deutschland die G7 Präsidentschaft. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 06.12.21
Newsletterlauf: 03.03.22
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz
Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Zahlreiche Aufträge zugeschoben
Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.
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Fitness- und Wellbeing-Angebote
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.