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Beratungsbranche für Unternehmenskommunikation


Finanzinvestor KKR darf sich an Beratungsunternehmen FGS Global beteiligen
Kommunikationsberatung für Unternehmen ist allein in Deutschland ein Milliarden-Geschäft



Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Mehrheit der Anteile und den Erwerb der alleinigen Kontrolle am Beratungsunternehmen FGS Global durch die Investmentgesellschaft KKR freigegeben. Beide Unternehmen haben ihren Hauptsitz in New York City (USA) mit Tochtergesellschaften auch in Deutschland.

Das Hauptgeschäftsfeld von FGS ist die Beratung von Großunternehmen insbesondere in den Feldern Finanz- bzw. Kapitalmarktkommunikation (etwa bei M&A-Transaktionen), Krisenkommunikation und Public Affairs. FGS Global ist durch den Zusammenschluss von vier Beratungsunternehmen entstanden: Sard Verbinnen & Co (gegründet 1992 in den USA), Finsbury (gegründet 1994 im Vereinigten Königreich), Hering Schuppener (gegründet 1995 in Düsseldorf) und The Glover Park Group (gegründet 2001 in den USA).

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Kommunikationsberatung für Unternehmen ist allein in Deutschland ein Milliarden-Geschäft. Mit dem Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an FGS Global erweitert KKR sein Portfolio um eine der führenden Finanz-PR-Agenturen weltweit. Nach unseren Erkenntnissen kommt es in dem betroffenen Geschäftsbereich weder zu wettbewerblichen Überschneidungen mit anderen Unternehmen unter der Kontrolle von KKR, noch sind anderweitige Wettbewerbsprobleme zu befürchten. Auch der Umstand, dass Portfoliogesellschaften von KKR zum potentiellen Kundenkreis von FGS zählen, ändert daran nichts. Auf Anbieter- wie auf Kundenseite sind eine Vielzahl unterschiedlicher Player aktiv."

Die Beratungsbranche für Unternehmenskommunikation stellt sich zunehmend globaler auf. Damit folgt die Branche einem Trend, den insbesondere auch die Kunden vorgeben: Zum Kundenkreis zählen viele internationale Großunternehmen, die erwarten, dass sie selbst und ihre Berater weltweit einheitlich auftreten und kommunizieren. Die Transformation der Branche wird durch Beteiligungen von Investment bzw. Private-Equity-Gesellschaften weiter vorangetrieben.

Dem angemeldeten Vorhaben vorausgegangen war der vom Bundeskartellamt geprüfte und freigegebene Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an FGS Global durch KKR im Jahr 2023. Durch das jetzige Vorhaben wird beabsichtigt, diese Beteiligung zum Erwerb der alleinigen Kontrolle aufzustocken. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 03.09.24
Newsletterlauf: 19.11.24


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Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.

  • Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten

    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

  • Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern

    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

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