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Kartellbußen von insgesamt ca. 2,4 Mio. Euro


Bundeskartellamt verhängt Geldbußen gegen Hersteller von Automatiktüren
Andreas Mundt: "Die wettbewerbswidrigen Absprachen betrafen einheitliche Preisspannen für bestimmte Herstellerleistungen sowie die Vereinheitlichung von Rabatten, Stundensätzen und Anfahrtspauschalen für die interne Abrechnung von Ersatzteilen und Subunternehmerdienstleistungen"


(01.08.12) - Das Bundeskartellamt hat am 20.07.2012 wegen verschiedener Absprachen Geldbußen in Höhe von insgesamt ca. 2,4 Mio. Euro gegen acht Hersteller automatischer Türsysteme und ihren Verband sowie einen verantwortlichen Mitarbeiter verhängt. Automatische Türsysteme ermöglichen durch automatische Öffnung und Schließung ungehindertes Passieren in Eingangs-, Ausgangs- und Durchgangssituationen.

Bei den acht Unternehmen und dem Verband handelt es sich um Assa Abloy Entrance Systems GmbH, Dieburg, Blasi GmbH, Mahlberg, Boon Edam GmbH, Düsseldorf, Dorma Automatic GmbH + Co. KG KT Systeme, Ennepetal, Geze GmbH, Leonberg, Kaba Gallenschütz GmbH, Bühl, Landert Motoren AG, Bülach/Schweiz, record Türautomation GmbH, Wuppertal, und Wirtschaftsvereinigung Industrie- und Bausysteme e. V., Hagen, (WIB).

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sagte: "Die wettbewerbswidrigen Absprachen betrafen einheitliche Preisspannen für bestimmte Herstellerleistungen sowie die Vereinheitlichung von Rabatten, Stundensätzen und Anfahrtspauschalen für die interne Abrechnung von Ersatzteilen und Subunternehmerdienstleistungen. Die verhängten Geldbußen sind moderat und tragen damit der Art und Schwere der getroffenen Absprachen angemessen Rechnung."

Die Absprachen wurden nach Erkenntnis des Bundeskartellamtes zum Teil im Rahmen der Verbandsarbeit unter Beteiligung von Mitarbeitern der WIB getroffen, die deshalb ebenfalls bebußt wurde. Eingeleitet wurde das Verfahren im Jahre 2009 aufgrund eines Bonusantrags der zur Gretsch-Unitas-Gruppe gehörenden weiteren Automatiktür-Hersteller GU Automatic GmbH, Rheda-Wiedenbrück, und GU Service GmbH & Co. KG, Ditzingen, gegen die deshalb keine Geldbußen verhängt wurden. Blasi und record, die in einem späteren Verfahrensstadium einen Bonusantrag einreichten, erlangten dadurch zumindest eine Bußgeldreduktion.

Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig, über etwaige Einsprüche entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf. Allerdings haben sich mit Ausnahme der Geze GmbH alle Unternehmen sowie deren Mitarbeiter zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. "Settlement") bereiterklärt. (Bundeskartellamt: ra)


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