Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Bußgelder von insgesamt rund 38 Mio. Euro


Bundeskartellamt: Verfahren gegen Konsumgüterhersteller wegen unzulässigem Informationsaustausch mit Millionenbußgeld gegen Nestlé abgeschlossen
Andreas Mundt: "Auch wenn es sich bei diesen Formen des Informationsaustauschs nicht um klassische Kartellabsprachen handelt, wird der Wettbewerb durch solche Verhaltensweisen stark beeinträchtigt"

(02.04.13) - Das Bundeskartellamt hat mit Geldbußen in Höhe von rund 20 Mio. Euro gegen die Nestlé Deutschland AG eine Serie von Verfahren gegen Konsumgüterhersteller wegen des unzulässigen Austauschs wettbewerbsrelevanter Informationen abgeschlossen. Gegen die Kraft Foods Deutschland GmbH, die Unilever Deutschland Holding AG und die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG waren in gleicher Sache bereits im Jahr 2011 inzwischen rechtskräftige Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 38 Mio. EUR verhängt worden. Eingeleitet wurde das Verfahren aufgrund eines Kronzeugenantrags der Mars GmbH, gegen die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt wurde.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: " Hochrangige Vertriebsmitarbeiter der Unternehmen haben sich über mehrere Jahre in einem regelmäßigen Gesprächskreis getroffen und gegenseitig über den Stand und den Verlauf von Verhandlungen ihres Unternehmens mit verschiedenen Einzelhändlern, teilweise auch über beabsichtigte Preiserhöhungen informiert. Solche geschäftlichen Details werden üblicherweise hoch vertraulich behandelt. Auch wenn es sich bei diesen Formen des Informationsaustauschs nicht um klassische Kartellabsprachen handelt, wird der Wettbewerb durch solche Verhaltensweisen stark beeinträchtigt."

Betroffen waren insbesondere die Produktbereiche Süßwaren, Heißgetränke, Tiernahrung und Tiefkühlpizza. Der Informationsaustausch war geeignet, das Marktverhalten der Unternehmen entscheidend zu beeinflussen. In einem Einzelfall kam es zwischen Nestlé und Kraft zu einer expliziten Absprache einer Preiserhöhung für den sogenannten Family-Cappuccino – einer Produktlinie des Instant Cappuccinos.

Nestlé wurde für die Kooperation bei der Aufklärung der Vorwürfe eine Reduktion der Geldbuße gewährt.

Die Geldbuße gegen Nestlé Deutschland ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheidet. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Anreizregulierung ohne negativen Effekt

    Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.

  • Androhung von Zwangsgeld

    Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.

  • Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten

    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

  • Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern

    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

  • Nach wie vor beträchtliche Marktmacht

    Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen