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Wettbewerb auf dem Klinikmarkt


Bundeskartellamt gibt Beteiligung der Asklepios-Gruppe am Wettbewerber Rhön-Klinikum unter Bedingung frei
Angesichts der wettbewerblichen Bedenken hatte Asklepios angeboten, vor Erwerb der Rhön-Aktien die Harzklinik Goslar und das MVZ Harz zu veräußern

(05.04.13) - Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft, sich mit bis zu 10,1 Prozent der Aktien an der Rhön-Klinikum AG zu beteiligen, unter einer aufschiebenden Bedingung genehmigt. Im Raum Goslar hätte das Vorhaben zu der Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung geführt. Deshalb muss Asklepios zunächst ihre dort betriebene Harzklinik (Dr.-Herbert-Nieper-Krankenhaus) sowie das Medizinische Versorgungszentrum ("MVZ Harz") an einen unabhängigen Krankenhausträger veräußern.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Krankenhausmärkte sind in erster Linie regionale Märkte. Wir müssen sicherstellen, dass die Patienten vor Ort noch eine gewisse Auswahl zwischen verschiedenen Krankenhausträgern haben, um den Qualitätswettbewerb zwischen den Häusern zu erhalten. Die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung war hier nur im Raum Goslar festzustellen und wurde durch das Veräußerungsangebot von Asklepios beseitigt."

Die Asklepios-Gruppe betreibt im gesamten Bundesgebiet 56 Akutkrankenhäuser, 15 Reha-Kliniken und 14 Pflegeeinrichtungen sowie Ärztehäuser und Medizinische Versorgungszentren. Nach den Helios Kliniken (Fresenius-Konzern) und dem Rhön-Klinikum ist Asklepios der drittgrößte private Krankenhausbetreiber in Deutschland. Asklepios verfügt auf dem Krankenhausmarkt in Goslar mit einem Marktanteil von über 60 Prozent über eine marktbeherrschende Stellung. Die Marktanteile der Wettbewerber, auch der großen Klinken in der weiteren Umgebung, fallen demgegenüber stark ab. Das Bundeskartellamt ist aufgrund seiner Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass die geplante Minderheitsbeteiligung an Rhön die marktbeherrschende Stellung von Asklepios auf dem Markt für stationäre Krankenhausbehandlungen in Goslar verstärkt hätte.

Aufgrund der Satzung von Rhön vermitteln bereits 10 Prozent der Aktien ähnliche Sperr-Rechte wie bei einem Aktionär mit einer Beteiligung von 25 Prozent der Aktien nach dem Aktiengesetz. Insofern würde Asklepios eine gesellschaftsrechtliche Sperr-Minorität erlangen, und könnte damit konkrete wettbewerbliche Vorstöße von Rhön in den regionalen Krankenhausmärkten verhindern. Asklepios könnte somit ihre eigene Stellung im Markt Goslar gegen den Wettbewerb absichern. Das betrifft zum einen Pläne von Rhön, eines der kommunalen Krankenhäuser in Goslar zu übernehmen. Zum anderen könnte auch das Vorhaben von Rhön verhindert werden, dort gemeinsam mit einem weiteren privaten Krankenhausbetreiber ein integriertes Angebot für medizinische Behandlungen aufzubauen, das ambulante und stationäre Versorgung sowie Rehabilitationsleistungen in den Regionen vernetzt und bundesweit durch ein privates Zusatzversicherungsangebot ergänzt werden soll. Dieses Projekt sollte bereits 2012 mit Fresenius/Helios umgesetzt werden. Es scheiterte jedoch zunächst, weil es Fresenius nicht gelang, mit einem öffentlichen Übernahmeangebot mehr als 90 Prozent der Rhön-Aktien zu erwerben.

Angesichts der wettbewerblichen Bedenken hatte Asklepios angeboten, vor Erwerb der Rhön-Aktien die Harzklinik Goslar und das MVZ Harz zu veräußern. Hierdurch wird einem anderen Unternehmen die Möglichkeit eröffnet, die Kliniken als Wettbewerber von Asklepios weiterzuführen. Um das bestehende wettbewerbliche Potential und die Lebensfähigkeit des Krankenhauses in Goslar während der Übergangszeit bis zur Veräußerung zu sichern, wird ein Hold-Separate-Manager eingesetzt, der die bisherige Geschäftsführung überwachen wird. Ferner wird ein Sicherungstreuhänder die Trennung der Geschäftsbereiche sowie die Veräußerung sicherstellen.

Soweit die mit der Beteiligung an Rhön verbundenen Sperr-Rechte Asklepios in die Lage versetzen, den Wettbewerb zwischen Asklepios und Rhön auf weiteren regionalen Märkten zu verringern, erfüllt die Minderheitsbeteiligung nicht die Voraussetzung für eine Untersagung des Vorhabens. Rhön wird auch nach dem geplanten Zusammenschluss - anders als im Fall einer Mehrheitsbeteiligung - als Wettbewerber von Asklepios tätig bleiben, wenngleich auch angesichts der Sperr-Rechte mit eingeschränktem Spielraum. (Bundeskartellamt: ra)


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