Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Auslegung der jeweiligen Gesetze


Gemeinsamer Leitfaden zur neuen Transaktionswert-Schwelle in der Fusionskontrolle in Deutschland und Österreich – öffentliche Konsultation
Leitfaden soll Unternehmen und Rechtsanwendern eine erste Hilfestellung zur Auslegung der gesetzlichen Vorschriften bieten



Das Bundeskartellamt und die Österreichische Wettbewerbsbehörde haben heute den Entwurf eines gemeinsamen Leitfadens zur Anwendung der neuen Transaktionswert-Schwelle in der Fusionskontrolle zur öffentlichen Konsultation vorgelegt.

Sowohl in Deutschland als auch in Österreich wurden in den vergangenen Monaten die Aufgreifschwellen für die Fusionskontrolle um ein kaufpreisbezogenes Kriterium ergänzt. Bislang waren in beiden Ländern Zusammenschlüsse von Unternehmen nur dann anzumelden und zu überprüfen, wenn die beteiligten Unternehmen bestimmte Mindestumsätze erzielen. Wichtige Fusionen, gerade in der digitalen Wirtschaft, werden von diesen rein umsatzbezogenen Kriterien jedoch nicht erfasst. Die Übernahme von WhatsApp durch Facebook steht exemplarisch für Fälle, in denen sehr hohe Kaufpreise für Unternehmen gezahlt werden, die bislang keine oder kaum Umsätze erzielen.

Nach der neuen Schwelle sind in Deutschland und Österreich auch Zusammenschlüsse anzumelden, bei denen das Zielunternehmen zwar (noch) geringe Umsätze erzielt, sich die wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung des Zusammenschlusses aber in einem hohen Transaktionswert zeigt (in Deutschland mehr als 400 Millionen Euro – in Österreich mehr als 200 Millionen Euro). Der hohe Kaufpreis ist in solchen Fällen häufig ein Zeichen für innovative Geschäftsideen und hohes wettbewerbliches Marktpotenzial.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Der Leitfaden soll Unternehmen und Rechtsanwendern eine erste Hilfestellung zur Auslegung der gesetzlichen Vorschriften bieten. Angesichts der engen Verflechtung der deutschen und der österreichischen Wirtschaft ist zu erwarten, dass eine beträchtliche Zahl von Zusammenschlüssen nach den neuen Vorschriften in beiden Ländern zugleich anzumelden ist."

Theodor Thanner, Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde, erklärte: "Die Transaktionswert-Schwellen sind ein wichtiger Baustein in Bezug auf die Digitalisierung. Die Schwellen sind in Österreich und in Deutschland ähnlich ausgestaltet. Daher haben wir es für sinnvoll erachtet, im Rahmen unserer engen Zusammenarbeit erstmals einen gemeinsamen Leitfaden zur Auslegung der jeweiligen Gesetze zu veröffentlichen. Mit Hilfe von Beispielen soll der Leitfaden erläutern, wie zentrale Kriterien der neuen Vorschriften anzuwenden und zu bestimmen sind." (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 18.05.18
Newsletterlauf: 05.06.18



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen