Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Verstärkte Verfolgung von Submissionsabsprachen


"Netzwerk Submissionsabsprachen": Erfahrungsaustausch von Staatsanwälten und Kartellverfolgern in Bonn
Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Abstimmung und gegenseitige Unterstützung der Verfolgungstätigkeit

(07.05.13) - Auf Einladung des Bundeskartellamts fand am 10. April 2013 ein Erfahrungsaustausch von Kartellbehörden und Staatsanwälten aus ganz Deutschland über die Verfolgung von Absprachen im Zusammenhang mit öffentlichen und privaten Ausschreibungen statt. Der schon im letzten Jahr begonnene Dialog im "Netzwerk Submissionsabsprachen" dient dazu, die Aufklärungsquote dieser Taten weiter zu erhöhen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Bei der Verfolgung von Submissionsabsprachen - dem sogenannten Ausschreibungsbetrug - gibt es eine parallele Zuständigkeit von Kartellbehörden und Staatsanwaltschaft. Durch die gegenseitige Unterstützung und Bündelung unserer Kräfte können wir die Verfolgung dieser Taten wesentlich effizienter und schlagkräftiger gestalten."

Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Abstimmung und gegenseitige Unterstützung der Verfolgungstätigkeit. Dabei wurde in diesem Jahr insbesondere besprochen, wie die Aufdeckung von Submissionsabsprachen durch Bonusantragsteller im Strafverfahren honoriert werden kann. Kronzeugen und Bonusanträge haben für die Verfolgung von illegalen Vereinbarungen eine ganz wesentliche Bedeutung, da unter den Kartellanten in der Regel ein hohes Maß an Konspiration herrscht, welche in vielen Fällen nur durch die Selbstanzeige eines Mittäters aufgebrochen werden kann.

Illegale Absprachen zwischen Wettbewerbern über die Angebote, die auf Ausschreibungen abgegeben werden, werden als verbotenes Kartell geahndet, und gegen die beteiligten Unternehmen werden oft hohe Bußgelder verhängt. Nach § 298 StGB sind diese Taten aber auch strafbar. Die Verfahren gegen die handelnden Personen fallen deshalb in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Anreizregulierung ohne negativen Effekt

    Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.

  • Androhung von Zwangsgeld

    Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.

  • Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten

    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

  • Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern

    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

  • Nach wie vor beträchtliche Marktmacht

    Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen