Keine Behinderung wirksamen Wettbewerbs
Bundeskartellamt gibt Fusion zwischen Carglass und junited Autoglas frei
Trotz der hohen Markenbekanntheit von Carglass lässt nach wie vor ein großer Teil der Fahrzeugbesitzer die Glasschäden durch die Vertragswerkstätten der unterschiedlichen Automobilhersteller beheben
(07.10.15) - Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des junited Autoglas-Netzwerkes sowie dreier einzelner Fahrzeugglaswerkstätten durch die Belron GmbH, Köln, der Muttergesellschaft der Carglass GmbH, freigegeben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich "Reparatur und Austausch von Fahrzeugglas".
Carglass ist mit insgesamt 330 Standorten sowie etwa 350 mobilen Serviceeinheiten als größter Fahrzeugglasspezialist Deutschlands in dem von der Fusion betroffenen Markt tätig. Bei dem Zielunternehmen junited handelt es sich um die Inhaberin der Wort-/Bildmarke "junited Autoglas", unter der rund 230 unabhängige Werkstätten ("junited-Partner") ein deutschlandweites Netzwerk bilden und die Reparatur und den Austausch von Fahrzeugglas anbieten.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Im vorliegenden Fall ist nicht zu erwarten, dass die Fusion zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs führt. Weder auf bundesweiter Ebene noch in Bezug auf einzelne regionale Märkte haben die Ermittlungen Anhaltspunkte dafür ergeben. Trotz der hohen Markenbekanntheit von Carglass lässt nach wie vor ein großer Teil der Fahrzeugbesitzer die Glasschäden durch die Vertragswerkstätten der unterschiedlichen Automobilhersteller beheben."
Weiterhin war für die Entscheidung die Stellung der Kfz-Versicherer im Glasschadensmarkt relevant. Die überwiegende Zahl der Glasschadensfälle wird über Kfz-Versicherer finanziert. Dadurch können die Versicherungen in den Verhandlungen über Rahmenverträge die Verhaltensspielräume der Glasreparaturunternehmen einschränken. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz
Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Zahlreiche Aufträge zugeschoben
Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.
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Fitness- und Wellbeing-Angebote
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
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