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Einführung des Hinweisgebersystems


Whistleblowing: Bundeskartellamt richtet anonymes Hinweisgebersystem zur Stärkung der Kartellverfolgung ein
Compliance im Unternehmen: Bei der Aufdeckung und Zerschlagung von Kartellen können Hinweisgebersysteme eine große Rolle spielen


(08.06.12) - Das Bundeskartellamt hat ein elektronisches System zur Entgegennahme von anonymen Hinweisen auf Kartellverstöße freigeschaltet. Das System ist in langjähriger Praxis von Landeskriminalbehörden erprobt. Es garantiert die Anonymität von Informanten und ermöglicht dennoch eine fortlaufende wechselseitige Kommunikation mit Ermittlern des Bundeskartellamts über einen geschützten elektronischen Briefkasten.

Andreas Mundt sagte: "Kartelle finden im Verborgenen statt und die Beteiligten verhalten sich meist äußerst konspirativ. Insider-Wissen kommt bei der Aufdeckung und Zerschlagung der Kartelle eine entscheidende Bedeutung zu. Das neue System gibt nun auch solchen Informanten, die sich aus Furcht vor Repressalien bislang nicht bei uns gemeldet haben, eine Möglichkeit, die Kartellverfolgung zu unterstützen."

Das Hinweisgebersystem macht die Aufdeckung von Kartellen wahrscheinlicher. Dadurch werden geheime Absprachen unsicherer und Kartelle destabilisiert. Zusätzlich erhöht dies nach den Erfahrungen des Bundeskartellamts die Anreize für die Kartellanten selbst, das Bonusprogramm des Amtes in Anspruch zu nehmen und Kartelle als Kronzeuge offenzulegen. Insgesamt gesehen bedeutet die Einführung des Hinweisgebersystems somit eine weiteren Stärkung der Kartellverfolgung, deren Effektivität in den vergangenen Jahren durch verschiedene Maßnahmen des Bundeskartellamts kontinuierlich gesteigert und zum Nutzen der Gesamtwirtschaft und der Verbraucher weiter verbessert werden konnte.

Weitere Informationen über die Kartellverfolgung des Bundeskartellamtes, das Hinweisgebersystem und die Bonusregelung sind auf der Website des Bundeskartellamtes abrufbar. (Bundeskartellamt: ra)


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Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Anreizregulierung ohne negativen Effekt

    Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.

  • Androhung von Zwangsgeld

    Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.

  • Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten

    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

  • Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern

    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

  • Nach wie vor beträchtliche Marktmacht

    Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.

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