Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Kartellrechtliche Kontrolle von Wasserpreisen


Bericht des Bundeskartellamtes über die Trinkwasserversorgung in deutschen Großstädten
Bericht beschreibt die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Strukturen der öffentlichen Wasserversorgung



Das Bundeskartellamt hat einen Bericht über die Rahmenbedingungen der Trinkwasserversorgung und die Aufsicht über die Entgelte der Wasserversorger in Deutschland vorgelegt. Das Bundeskartellamt befasst sich seit mehreren Jahren intensiv mit den Trinkwassermärkten in Deutschland und hat gegen einzelne Wasserversorger erfolgreich Verfahren wegen missbräuchlich überhöhter Preise geführt.

Die Trinkwasserpreise in Deutschland sind von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich. Die durchschnittlichen Netto-Erlöse der Wasserversorger in den 38 größten Städten Deutschlands variierten 2013 von 1,40 bis 2,60 Euro/m⊃3;. Diese erheblichen Unterschiede können zu einem Teil durch die unterschiedlichen Versorgungsbedingungen, wie zum Beispiel die Versorgungsdichte oder Höhenunterschiede im Versorgungsgebiet, erklärt werden. In Einzelfällen ist aber eine effiziente behördliche Kontrolle der Wasserentgelte unumgänglich, um zu vermeiden, dass die Versorger ihre Monopolstellung zu Lasten der Verbraucher ausnutzen.

Das Bundeskartellamt beschreibt in dem Bericht die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Strukturen der öffentlichen Wasserversorgung. In einem umfassenden empirischen Teil werden die erheblichen Unterschiede einzelner Strukturbedingungen der Wasserversorger dargestellt und den Preisniveaus gegenübergestellt. Die Angemessenheit der Wasserentgelte kann allerdings nur mit einer vertieften behördlichen Prüfung und der Gesamtschau aller Strukturbedingungen im Einzelfall festgestellt werden. Daher sind reine Entgeltvergleiche für Verbraucher nicht sehr aussagekräftig.

Ein eigenes Kapitel des Berichts ist der kartellrechtlichen Kontrolle von Wasserpreisen und den Folgen der Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 2013 gewidmet. Durch die Gesetzesänderung wurde die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht über Gebühren ausgeschlossen. Gebühren unterliegen damit nur der Kommunalaufsicht der Länder, die weniger strenge Maßstäbe als die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht zugrunde legt. Dies eröffnet kommunalen Wasserversorgern die Möglichkeit einer "Flucht in die Gebühr", wenn sie die Preismissbrauchsaufsicht vermeiden wollen. Gerade Unternehmen, gegen die Kartellbehörden Verfahren eingeleitet hatten, sind in der Vergangenheit zu Gebühren gewechselt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt sowie einzelne Landeskartellbehörden haben in den zurückliegenden Jahren erfolgreich Verfahren gegen Wasserversorger geführt, die zu hohe Preise genommen haben. Es ist bedauerlich, dass sich der Gesetzgeber 2013 entschlossen hat, die kartellrechtliche Aufsicht über Wassergebühren auszuschließen. Die daraus resultierende Zweiteilung der Aufsicht macht ökonomisch keinen Sinn. Gerade für den Verbraucher macht es keinen Unterschied, ob er zu hohe Preise oder zu hohe Gebühren für sein Trinkwasser zahlt."

Der Bericht schließt mit einer Aufzählung von Handlungsempfehlungen:

>>
Das Bundeskartellamt empfiehlt eine Stärkung der Aufsicht über Wasserentgelte. Eine Ausdehnung der kartellrechtlichen Aufsicht auf Wassergebühren würde die Entgeltkontrolle effektivieren und die ökonomisch unsinnige Zweiteilung der Aufsicht beenden. Eine "Flucht in die Gebühr" würde so vermieden.

>> Darüber hinaus ließe sich durch weitere Maßnahmen das Effizienzbewusstsein der Wasserversorger stärken, um überhöhte Preise von Vornherein zu vermeiden. Überlegenswert wäre angesichts der gegebenen Monopolstellungen in der Branche beispielsweise der Ausbau von Benchmarkingprojekten, durch die Wasserversorger Erkenntnisse über ihr relatives Abschneiden im Vergleich mit anderen Wasserversorgern erhalten, Möglichkeiten zu Kosteneinsparungen identifizieren und Verbesserungsprozesse anstoßen können. Zusätzliche Maßnahmen zur Schaffung einer höheren Preis- und Gebührentransparenz könnten die Verbraucher in die Lage versetzen, das Entgeltniveau ihres Versorgers besser einzuordnen. Damit dürften die Anreize der Versorger steigen, ihre Wasserversorgung effizient zu gestalten.
(Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 30.06.16
Home & Newsletterlauf: 08.08.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Beratungsbranche für Unternehmenskommunikation

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Mehrheit der Anteile und den Erwerb der alleinigen Kontrolle am Beratungsunternehmen FGS Global durch die Investmentgesellschaft KKR freigegeben. Beide Unternehmen haben ihren Hauptsitz in New York City (USA) mit Tochtergesellschaften auch in Deutschland.

  • Schwermetall kann in Zukunft frei entscheiden

    Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen die Unternehmen Aurubis AG (Aurubis), Wieland Werke AG (Wieland) und Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG (Schwermetall) abgeschlossen. Aurubis und Wieland haben ihre bisherige Zusammenarbeit in ihrem Gemeinschaftsunternehmen Schwermetall angepasst.

  • Verbesserungen für innovative Mobilitätsdienste

    Die Deutsche Bahn AG (DB) hat mit Mobilitätsplattformen erste Verträge über den Zugang zu Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs zu den vom Bundeskartellamt vorgegebenen Bedingungen abgeschlossen.

  • Markt für DAP-Lösungen

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von WalkMe, einem israelischen Anbieter einer sogenannten Digital Adoption Platform, durch SAP (Walldorf) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Digital Adoption Platform-Lösungen (DAP-Lösungen) ersetzen in Großunternehmen zunehmend die klassische Wissensvermittlung für die Nutzung von Software, die sonst über Schulungen erfolgt.

  • Impfstoffe, Gegenstand der Transaktion

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb von geistigem Eigentum und Patentrechten der CureVac SE durch die GSK plc (GlaxoSmithKline) hinsichtlich bestimmter Impfstoffentwicklungen im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. GSK ist ein global tätiges Biopharma-Unternehmen mit einer breiten Angebotspalette im Bereich der Impfstoffe, der Medikamente für die Allgemeinmedizin und der Medikamente für spezialisierte Bereiche.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen