Kartellrechtsverstoß bei Gaskonzessionen
Bundeskartellamt veröffentlicht Bericht zu Gaskonzessionsverträgen: Wettbewerbsbehinderung durch überhöhte Konzessionsabgaben bestätigt
Das Verhalten vieler Stadtwerke ist nach Ansicht des Bundeskartellamtes missbräuchlich und deshalb als kartellrechtswidrig einzustufen
(11.05.12.) - Das Bundeskartellamt hat einen Bericht über Gaskonzessionen und die Auswirkungen von Konzessionsabgaben auf den Wettbewerb um Endkunden veröffentlicht. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Untersuchung belegt empirisch, dass stark überhöhte Konzessionsabgaben zu einer geringeren Wechselquote bei Gas-Haushaltskunden führen. Viele Stadtwerke in kommunaler Trägerschaft beschränken dadurch den Wettbewerb um Endkunden und neue Gaslieferanten werden beim Markteintritt behindert."
Konzessionsabgaben sind vom Netzbetreiber an die Kommune zu zahlende Entgelte, die diese für die Einräumung von Wegerechten für die Verlegung von Gas- und Stromleitungen erhält. Sie stellen einen von drei Preisbestandteilen des Endkundenpreises für Erdgas dar; die anderen beiden sind die regulierten Netzentgelte und die Einkaufspreise für das Handelsgut Gas.
Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass über 20 Prozent der Stadtwerke in kommunaler Trägerschaft von neuen Gaslieferanten überhöhte Konzessionsabgaben erheben und damit die Kosten ihrer Wettbewerber bei der Belieferung von Gas-Haushaltskunden künstlich erhöhen. Neue Gaslieferanten sind zumeist nicht Grundversorger und können ihre Kunden daher nur über Sonderverträge beliefern. Gleichwohl wird von den Stadtwerken regelmäßig nicht die für diesen Fall eigentlich in Anschlag zu bringende Konzessionsabgabe für die Belieferung von Sondervertragskunden, sondern die deutlich höhere Konzessionsabgabe für Tarifkunden erhoben. Dieses Verhalten ist nach Ansicht des Bundeskartellamtes missbräuchlich und deshalb als kartellrechtswidrig einzustufen.
Darüber hinaus hat die Datenanalyse gezeigt, dass auch bei einer zulässigen Konzessionsabgabenforderung die Wechselquote bei kommunalen Gasversorgern im Vergleich zu privaten niedriger ist. Kommunale Stadtwerke haben also grundsätzlich eine höhere Kundenbindungsquote. Die missbräuchlich überhöhten Konzessionsabgaben haben jedoch über diesen legitimen Loyalitätseffekt hinaus einen nachweisbaren wettbewerbsschädigenden Effekt.
Die Untersuchung ist im Zusammenhang mit dem Musterverfahren des Bundeskartellamtes gegen die GAG Ahrensburg wegen der Berechnung überhöhter Konzessionsabgaben erfolgt, in dem das Amt im November 2011 vom OLG Düsseldorf bestätigt wurde. Die Rechtsbeschwerde der GAG Ahrensburg gegen die Entscheidung des OLG ist derzeit noch beim BGH anhängig.
Die Untersuchung umfasst alle ca. 7.500 Gaskonzessionsverträge auf der Verteilnetzebene in Deutschland. Im Rahmen der online-gestützten Datenabfrage über ein gesichertes Webportal wurden von allen ca. 700 Netzbetreibern u.a. Angaben zur Berechnungsmethode der Konzessionsabgaben in Durchleitungsfällen, zur Laufzeit, zur Höhe der angesetzten Konzessionsabgabe sowie zu den Wechselquoten abgefragt. Der Rücklauf betrug 100%, wozu auch der Erlass von ca. 70 Auskunftsbeschlüssen beitrug.
Den vollständigen Bericht finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamtes (http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/publikationen/Diskussionsbeitraege/StellungnahmenW3DnavidW26132.php).
(Bundeskartellamt: ra)
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