Kartellabsprachen in der Porzellanbranche
Bußgelder in Höhe von insgesamt knapp 900.000,- Euro: Kartellverfahren gegen Hersteller von Haushaltsgeschirr abgeschlossen
Das Verfahren wurde ausgelöst durch einen Kronzeugenantrag des Unternehmens Villeroy & Boch AG
(11.11.13) - Das Bundeskartellamt hat gegen die Unternehmen Porzellanfabrik Christian Seltmann GmbH und Kahla/Thüringen Porzellan GmbH, gegen den Verband der Keramischen Industrie sowie gegen zwei verantwortliche Personen Bußgelder in Höhe von insgesamt knapp 900.000,- Euro erlassen. Damit hat die Behörde das Ermittlungsverfahren gegen Hersteller von Haushaltsgeschirr wegen wettbewerbswidriger Absprachen abgeschlossen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Kartellabsprachen sind immer mit einem hohen volkswirtschaftlichen Schaden verbunden. Auch wirtschaftliche Schwierigkeiten in einer Branche können daher keine Rechtfertigung dafür sein, dass der Verbraucher mehr für ein Produkt zahlen muss, als er es bei funktionierendem Wettbewerb getan hätte. Das wirtschaftlich schwierige Umfeld der Porzellanbranche haben wir im vorliegenden Verfahren im Blick gehabt. Daher haben wir relativ moderate Bußgelder verhängt, die der individuellen finanziellen Situation der Unternehmen Rechnung tragen."
Das Verfahren wurde ausgelöst durch einen Kronzeugenantrag des Unternehmens Villeroy & Boch AG. Im Februar 2011 hatte das Bundeskartellamt bei sechs Porzellanherstellern in Deutschland und bei dem zuständigen Verband durchsucht. Die sich anschließenden Ermittlungen haben ergeben, dass sich die Hersteller von Haushaltsgeschirr unter anderem im Zusammenhang mit der Umsetzung der Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 darauf verständigt haben, die Preise unter Einbeziehung der Mehrwertsteuererhöhung bereits zum 1. Oktober 2006 zu erhöhen. Der Verband hat die Mitglieder bei den Absprachen aktiv unterstützt. Zwei der beteiligten Unternehmen konnten wegen Insolvenz nicht weiter verfolgt werden, gegen zwei weitere Beteiligte wurde das Verfahren aus anderen Gründen eingestellt.
Mit dem Unternehmen Kahla, das auch im Laufe des Verfahrens mit dem Bundeskartellamt kooperiert hatte, und mit dem Verband der Keramischen Industrie konnte eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Settlement) erzielt werden. Die verhängten Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.
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Zusammenschluss musste freigeben werden
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.
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Kein Verfahren gegen die DFL
Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.
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Austauschbarkeit der Produkte
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.