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Kartellabsprachen in der Porzellanbranche


Bußgelder in Höhe von insgesamt knapp 900.000,- Euro: Kartellverfahren gegen Hersteller von Haushaltsgeschirr abgeschlossen
Das Verfahren wurde ausgelöst durch einen Kronzeugenantrag des Unternehmens Villeroy & Boch AG


(11.11.13) - Das Bundeskartellamt hat gegen die Unternehmen Porzellanfabrik Christian Seltmann GmbH und Kahla/Thüringen Porzellan GmbH, gegen den Verband der Keramischen Industrie sowie gegen zwei verantwortliche Personen Bußgelder in Höhe von insgesamt knapp 900.000,- Euro erlassen. Damit hat die Behörde das Ermittlungsverfahren gegen Hersteller von Haushaltsgeschirr wegen wettbewerbswidriger Absprachen abgeschlossen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Kartellabsprachen sind immer mit einem hohen volkswirtschaftlichen Schaden verbunden. Auch wirtschaftliche Schwierigkeiten in einer Branche können daher keine Rechtfertigung dafür sein, dass der Verbraucher mehr für ein Produkt zahlen muss, als er es bei funktionierendem Wettbewerb getan hätte. Das wirtschaftlich schwierige Umfeld der Porzellanbranche haben wir im vorliegenden Verfahren im Blick gehabt. Daher haben wir relativ moderate Bußgelder verhängt, die der individuellen finanziellen Situation der Unternehmen Rechnung tragen."

Das Verfahren wurde ausgelöst durch einen Kronzeugenantrag des Unternehmens Villeroy & Boch AG. Im Februar 2011 hatte das Bundeskartellamt bei sechs Porzellanherstellern in Deutschland und bei dem zuständigen Verband durchsucht. Die sich anschließenden Ermittlungen haben ergeben, dass sich die Hersteller von Haushaltsgeschirr unter anderem im Zusammenhang mit der Umsetzung der Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 darauf verständigt haben, die Preise unter Einbeziehung der Mehrwertsteuererhöhung bereits zum 1. Oktober 2006 zu erhöhen. Der Verband hat die Mitglieder bei den Absprachen aktiv unterstützt. Zwei der beteiligten Unternehmen konnten wegen Insolvenz nicht weiter verfolgt werden, gegen zwei weitere Beteiligte wurde das Verfahren aus anderen Gründen eingestellt.

Mit dem Unternehmen Kahla, das auch im Laufe des Verfahrens mit dem Bundeskartellamt kooperiert hatte, und mit dem Verband der Keramischen Industrie konnte eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Settlement) erzielt werden. Die verhängten Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. (Bundeskartellamt: ra)


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