Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung
IBM nimmt Anmeldung des Erwerbs von Personal, Hard- und Software der T-Systems-Mainframe-Sparte nach Bedenken des Bundeskartellamts zurück
Die Übernahme sollte wesentliche Hard- und Software von T-Systems sowie mehrere hundert Fachkräfte für den Betrieb dieser speziellen Hochleistungsrechner, nicht aber eine Übernahme der bestehenden T-Systems Endkundenverträge umfassen
Die IBM Deutschland GmbH, Ehningen, hat die Anmeldung des Erwerbs von wesentlicher Hard- und Software sowie Personal aus dem Geschäftsbereich des sog. Mainframe-Betriebs der T-Systems International GmbH, Frankfurt a. M., zurückgenommen. Zuvor hatte das Bundeskartellamt den Unternehmen deutlich gemacht, dass vorläufig gegen die Übernahme und die geplante darauf basierende Outsourcing-Kooperation wettbewerbliche Bedenken bestehen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Obwohl immer mehr Unternehmen dazu übergehen, ihre Daten von Mainframe-Hochleistungsrechnern hin zu moderneren Technologien, wie der Cloud, zu migrieren, handelt es sich bei Dienstleistungen für den Mainframe-Betrieb nach wie vor um einen Milliardenmarkt. IBM hat hier im Europäischen Wirtschaftsraum nach unserer vorläufigen Einschätzung eine marktbeherrschende Stellung inne, die durch die Übernahme von Personal und wesentlicher Infrastruktur des Wettbewerbers T-Systems weiter verstärkt worden wäre."
Mainframes sind Hochleistungsrechner, die insbesondere von Großunternehmen und staatlichen Einrichtungen weltweit zur Speicherung und Verarbeitung von großen Informationsmengen mit sehr hoher Geschwindigkeit eingesetzt werden. Angesichts ihrer hohen Zuverlässigkeit, Betriebsbereitschaft und Wartungsfreundlichkeit werden Mainframes eingesetzt, um unternehmenskritische Geschäftsprozesse abzuwickeln. Bei den hier relevanten Mainframes handelt es sich um proprietäre Systeme, die IBM seit 1964 produziert und vertreibt. Viele Unternehmen führen den Betrieb dieser Rechner jedoch nicht mehr selbst durch, sondern lassen diese Dienstleistung durch Outsourcing-Anbieter wie IBM und T-Systems erbringen.
Die Übernahme sollte wesentliche Hard- und Software von T-Systems sowie mehrere hundert Fachkräfte für den Betrieb dieser speziellen Hochleistungsrechner, nicht aber eine Übernahme der bestehenden T-Systems Endkundenverträge umfassen. Darüber hinaus war geplant, eine langjährige Kooperationsvereinbarung einzugehen, nach der IBM die Endkunden von T-Systems als Subunternehmer betreuen sollte.
Das Übernahmevorhaben hätte Auswirkungen auf den europaweiten Markt für Dienstleistungen für den Mainframe-Betrieb. Auf diesem Markt ist IBM ebenfalls tätig und nach den vorläufigen Ermittlungen des Bundeskartellamtes mit weitem Abstand Marktführer vor Wettbewerbern wie T-Systems, Atos, DXC, Finanz Informatik, Fiducia & GAD IT u.a.
Die bereits heute starke Marktposition von IBM beim Mainframe-Betrieb wird auch dadurch abgesichert, dass alle Wettbewerber beim Betrieb von IBM-Vorleistungen abhängig sind, weil de facto nur dieses Unternehmen die Mainframes herstellt. Darüber hinaus war zu berücksichtigen, dass theoretisch mögliche Wechsel der Kunden zu anderen Großrechner-Systemen oder Cloud-Lösungen mit sehr hohen Investitionen verbunden sind.
Das Vorhaben hätte insbesondere wegen der Personalübernahme - Fachkräfte für diesen Spezialbereich sind auf dem Markt knapp und gesucht - sowie der vorgesehenen Outsourcing-Kooperation nach der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamtes zu einer Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von IBM geführt. Durch die Kooperation wäre zudem der Zugang von IBM zu den Absatzmärkten verbessert worden. T-Systems wäre aufgrund der Transaktion nicht mehr selbständig und bei weitem nicht mehr im selben Umfang auf dem Markt aktiv gewesen wie zuvor, was wiederum vor allem IBM zugutegekommen wäre. Es war nicht davon auszugehen, dass die im Markt verbleibenden kleineren Wettbewerber diese Effekte kompensiert hätten.
Das Vorhaben wurde im Rahmen eines fusionskontrollrechtlichen Hauptprüfverfahrens vertieft untersucht, wobei umfangreiche Ermittlungen durchgeführt wurden. Das Verfahren ist aufgrund der Rücknahme der Anmeldung ohne eine förmliche Entscheidung des Bundeskartellamtes zu Ende gegangen. Der Zusammenschluss darf damit nicht vollzogen werden. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 13.07.19
Newsletterlauf: 13.08.19
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