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Ausweichmöglichkeiten durch andere Anbieter


Große Online-Datingplattformen dürfen fusionieren
Behinderung des Wettbewerbs ist durch den Zusammenschluss nicht zu erwarten

(13.11.15) - Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb aller Geschäftsanteile an der EliteMedianet GmbH, Hamburg, durch einen Investmentfonds der Oakley Capital Limited, London, im Hauptprüfverfahren freigegeben. Betroffen ist der Markt für Online-Datingplattformen, auf dem EliteMedianet mit den Datingplattformen elitepartner.de und academicpartner.de tätig ist. Im Portfolio der Oakley Capital Limited befindet sich bereits heute die Parship GmbH mit der Plattform parship.de.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die beteiligten Partnervermittlungsportale zählen zu den größten Online-Datingplattformen in Deutschland. Dennoch haben wir das Vorhaben nach intensiver Prüfung freigegeben. Bei der Bewertung der wettbewerblichen Auswirkungen haben wir insbesondere auch die Ergebnisse von Nutzerbefragungen berücksichtigt. Der relevante Markt lässt sich nicht auf die großen Partnervermittlungs-Plattformen beschränken, sondern umfasst auch eine Vielzahl an weiteren Datingplattformen wie zum Beispiel www.friendscout24.de oder zahlreiche spezialisierte Anbieter, die gezielt bestimmte Nutzergruppen adressieren. Ein erheblicher Wettbewerbsdruck geht derzeit auch von erfolgreichen mobilen Anwendungen, den Dating-Apps aus."

Eine erhebliche Behinderung des Wettbewerbs ist durch den Zusammenschluss nicht zu erwarten. Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes gibt es auf dem Markt für Online-Datingplattformen auch nach dem Zusammenschluss hinreichende Ausweichmöglichkeiten durch andere Anbieter. Da die Nutzer häufig parallel mehrere Datingplattformen einsetzen und bei Datingplattformen dem Neukundengeschäft eine ausgeprägte Bedeutung zukommt, ist ein Markteintritt vergleichsweise einfach möglich. Dies verdeutlichen auch die jüngsten Erfolge von mobilen Datingplattformen wie Tinder und Lovoo.

Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2015 eine interne Projektgruppe ("Think Tank Internetplattformen") ins Leben gerufen, um wettbewerbsrechtliche Konzeptionen zur Internetökonomie und zu Plattformmärkten zu entwickeln. Für die Bewertung des Online-Datingmarktes konnte maßgeblich auf die Erkenntnisse des Think Tanks zurückgegriffen werden. (Bundeskartellamt: ra)


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Meldungen: Kartellrecht

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  • Radare und optoelektronische Systeme

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  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

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