Minderheitsbeteiligung untersagt
Bundeskartellamt untersagt Beteiligung der Haspa Finanzholding an der Kreissparkasse Lauenburg
Die Ermittlungen des Bundeskartellamts haben bestätigt, dass die meist beratungs- und verhandlungsintensive Kreditvergabe an kleinere und mittlere Unternehmen ganz überwiegend von Instituten mit Niederlassungen vor Ort erfolgt
(14.03.12) - Das Bundeskartellamt hat die Beteiligung der Haspa Finanzholding an der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg untersagt. Das Vorhaben würde im Kreis Herzogtum Lauenberg dazu führen, dass auf den regionalen Märkten für Kredite für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Girokonten für Privatkunden eine marktbeherrschende Stellung entsteht bzw. verstärkt würde.
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sagte: "Wegen der besonderen Situation im Hamburger Umland entfiele durch den Zusammenschluss ein wesentlicher Anbieter für Kredite für den Mittelstand in der Region. Unsere Ermittlungen haben deutlich gemacht, dass ein Großteil der Privatkunden nach wie vor nicht bereit ist, auf die Filiale vor Ort zu verzichten und die Kreditvergabe an kleinere Unternehmen darüber hinaus auch bankseitig Präsenz voraussetzt."
Die Haspa Finanzholding ist Eigentümerin der Hamburger Sparkasse und bereits an vier weiteren freien Sparkassen in Norddeutschland beteiligt. Die Haspa beabsichtigt, 25,1 Prozent des Stammkapitals der Kreissparkasse zu erwerben. Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist auch eine solche Minderheitsbeteiligung unstrittig ein Zusammenschluss, der nach wettbewerblichen Kriterien zu prüfen ist.
Auf dem Markt für Kredite für kleine und mittlere Unternehmen haben die Sparkassen in ihrem jeweiligen Kerntätigkeitsgebiet häufig eine bedeutende Marktstellung. Die Ermittlungen des Bundeskartellamts haben bestätigt, dass die meist beratungs- und verhandlungsintensive Kreditvergabe an kleinere und mittlere Unternehmen ganz überwiegend von Instituten mit Niederlassungen vor Ort erfolgt. Im Kreis Herzogtum Lauenburg, der direkt an Hamburg grenzt, ist die Hamburger Sparkasse darüber hinaus nach der Kreissparkasse Lauenburg zweitstärkster Anbieter. Alle übrigen Anbieter, einschließlich der hier sehr zersplitterten Gruppe der Volks- und Raiffeisenbanken, kommen auf nur äußerst geringe Marktanteile. Durch die Beteiligung der Haspa entfiele der Anreiz für Wettbewerb um Kreditkunden zwischen den beiden Instituten und die Marktstellung der Kreissparkasse würde sich verstärken.
Das Vorhaben wirkt sich zudem auf dem Markt für Girokonten für Privatkunden im Herzogtum Lauenburg aus. Auch hier besitzt die Kreissparkasse Lauenburg bereits eine starke Marktposition mit dem dichtesten Filialnetz und der größten Zahl von Geldautomaten. Die Hamburger Sparkasse ist drittstärkster Anbieter. In Folge des Zusammenschlusses erhielte die Kreissparkasse Zugang zu Produkten der Hamburger Sparkasse wie dem Mehrwertkontenmodell "Joker", mit denen sie weitere Kundenkreise an sich binden könnte. Auch hier würde daher der Wettbewerb zwischen zwei wesentlichen Anbietern erheblich reduziert werden.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Unternehmen haben einen Monat Zeit Beschwerde einzulegen, über die dann das OLG Düsseldorf entscheiden würde. (Bundeskartellamt: ra)
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