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Verhältnisse auf dem Fernsehwerbemarkt


Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Untersagung der Online-Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1
Marktbeherrschendes Duopol auf dem Markt für Fernsehwerbung

(16.08.12) - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Entscheidung des Bundeskartellamts bestätigt, mit der die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch RTL und ProSiebenSat.1 für den Aufbau und den Betrieb einer Online-Video-Plattform untersagt wurde.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist ein wichtiges Signal für den Wettbewerbsschutz im Bereich der neuen Medien. Die Dynamik dieser Märkte schließt nicht aus, dass marktmächtige Unternehmen versuchen, ihre Marktstellung in angestammten Märkten abzusichern bzw. auf neu entstehende Märkte zu übertragen."

Das Bundeskartellamt hatte im März 2011 das Vorhaben von RTL und ProSiebenSat.1 untersagt, weil die Gründung der gemeinsamen Plattform in der konkret geplanten Form das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärkt hätte. Die zu erwartende Koordinierung geschäftlicher Interessen über das Gemeinschaftsunternehmen hätte darüber hinaus einen Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen dargestellt.

Die Plattform hätte mit den vorgesehenen Vorgaben von RTL und ProSiebenSat.1 die bestehenden Verhältnisse auf dem Fernsehwerbemarkt konserviert und auf das Segment der Video-Werbung in Online-Video-Inhalten übertragen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich der Bewertung des Bundeskartellamts angeschlossen und die Untersagung bestätigt.

Die Rechtsbeschwerde ist nicht zugelassen. Die Unternehmen können gegen die Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. (Bundeskartellamt: ra)


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