Ausschreibungen für Entsorgungsleistungen
Entsorgung von Gewerbeabfällen: Remondis darf die Cortek-Gruppe übernehmen
Mit der Übernahme erweitert der Remondis-Konzern sein Standortnetz im Süden der neuen Bundesländer
(17.12.15) - Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Cortek-Gruppe durch die Remondis GmbH & Co. KG, Kloster Lehnin, im Hauptprüfverfahren freigegeben. Zur Cortek-Gruppe gehören die Cortek Gesellschaft für Recycling und Entsorgungsleistungen mbH, Weißenfels, die Umtech Entsorgungsgesellschaft mbH, Zeitz, und die Zentrum für Wertstoffverarbeitung Mitteldeutschland GmbH, Schkopau. Die erworbenen Gesellschaften bieten vor allem die Entsorgung von Gewerbeabfällen im südlichen Teil von Sachsen-Anhalt sowie in den angrenzenden Gebieten Thüringens und Sachsens an.
Mit der Übernahme erweitert der Remondis-Konzern sein Standortnetz im Süden der neuen Bundesländer. Remondis ist das größte Entsorgungsunternehmen in Deutschland. In der hier relevanten Region ist das Unternehmen darüber hinaus Marktführer bei der Erfassung von Haushaltsabfällen. Durch den Erwerb der Cortek-Gruppe wird Remondis dort auch zum Marktführer bei Gewerbeabfällen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Trotz der starken Marktposition von Remondis war das Vorhaben letztlich freizugeben. Die in der Region tätigen Wettbewerber haben ebenfalls gut ausgestattete Standortnetze, beteiligen sich neben Remondis aktiv an Ausschreibungen für die Erfassung von Haushaltsabfällen und Verpackungsabfällen und erzeugen so Wettbewerbsdruck. Allerdings erfolgt die Erfassung von Haushaltsabfällen in vielen Kommunen der Region durch ausschreibungsfrei beauftragte kommunale Betriebe. Der Wettbewerb könnte vor allem dadurch noch belebt werden, dass mehr Kommunen Ausschreibungsverfahren durchführen."
Das Bundeskartellamt hat untersucht, inwieweit der Erwerb der Cortek-Gruppe den Remondis-Konzern als Bieter bei Ausschreibungen durch Kommunen und duale Systeme für die Erfassung von Haushaltsabfällen stärken kann, obwohl die Cortek-Gruppe in diesem Entsorgungsbereich bisher keine Aufträge hält. Solche marktübergreifenden Effekte werden auch Gegenstand einer derzeit vorbereiteten Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts sein, die sich unter anderem mit den Gründen und Voraussetzungen der Wettbewerbsintensität bei Ausschreibungen für Entsorgungsleistungen befassen wird. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
-
Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz
Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
-
Zahlreiche Aufträge zugeschoben
Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.
-
Fitness- und Wellbeing-Angebote
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.
-
Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
-
Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.