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Ausschreibungen für Entsorgungsleistungen


Entsorgung von Gewerbeabfällen: Remondis darf die Cortek-Gruppe übernehmen
Mit der Übernahme erweitert der Remondis-Konzern sein Standortnetz im Süden der neuen Bundesländer

(17.12.15) - Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Cortek-Gruppe durch die Remondis GmbH & Co. KG, Kloster Lehnin, im Hauptprüfverfahren freigegeben. Zur Cortek-Gruppe gehören die Cortek Gesellschaft für Recycling und Entsorgungsleistungen mbH, Weißenfels, die Umtech Entsorgungsgesellschaft mbH, Zeitz, und die Zentrum für Wertstoffverarbeitung Mitteldeutschland GmbH, Schkopau. Die erworbenen Gesellschaften bieten vor allem die Entsorgung von Gewerbeabfällen im südlichen Teil von Sachsen-Anhalt sowie in den angrenzenden Gebieten Thüringens und Sachsens an.

Mit der Übernahme erweitert der Remondis-Konzern sein Standortnetz im Süden der neuen Bundesländer. Remondis ist das größte Entsorgungsunternehmen in Deutschland. In der hier relevanten Region ist das Unternehmen darüber hinaus Marktführer bei der Erfassung von Haushaltsabfällen. Durch den Erwerb der Cortek-Gruppe wird Remondis dort auch zum Marktführer bei Gewerbeabfällen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Trotz der starken Marktposition von Remondis war das Vorhaben letztlich freizugeben. Die in der Region tätigen Wettbewerber haben ebenfalls gut ausgestattete Standortnetze, beteiligen sich neben Remondis aktiv an Ausschreibungen für die Erfassung von Haushaltsabfällen und Verpackungsabfällen und erzeugen so Wettbewerbsdruck. Allerdings erfolgt die Erfassung von Haushaltsabfällen in vielen Kommunen der Region durch ausschreibungsfrei beauftragte kommunale Betriebe. Der Wettbewerb könnte vor allem dadurch noch belebt werden, dass mehr Kommunen Ausschreibungsverfahren durchführen."

Das Bundeskartellamt hat untersucht, inwieweit der Erwerb der Cortek-Gruppe den Remondis-Konzern als Bieter bei Ausschreibungen durch Kommunen und duale Systeme für die Erfassung von Haushaltsabfällen stärken kann, obwohl die Cortek-Gruppe in diesem Entsorgungsbereich bisher keine Aufträge hält. Solche marktübergreifenden Effekte werden auch Gegenstand einer derzeit vorbereiteten Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts sein, die sich unter anderem mit den Gründen und Voraussetzungen der Wettbewerbsintensität bei Ausschreibungen für Entsorgungsleistungen befassen wird. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

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  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

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