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Verbotene Preis- und Quotenabsprachen


Kartellvergehen: Bundeskartellamt verhängt Millionenbußgelder gegen Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen
Kartellstrafe: Bußgeld gegen einen Wirtschaftsprüfer wegen dessen Mitwirkung am Kartell

(17.02.11) - Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in einer Gesamthöhe von 20,5 Mio. Euro gegen drei Hersteller von Feuerwehrlöschfahrzeugen verhängt. Bei den drei Unternehmen handelt es sich um die Albert Ziegler GmbH & Co. KG, Giengen an der Brenz, die Schlingmann GmbH & Co. KG, Dissen, sowie die Rosenbauer-Gruppe mit Standorten in Luckenwalde und Leonding/Österreich. Gegen einen vierten Hersteller wird das Verfahren noch fortgeführt. Das Bundeskartellamt verhängte außerdem ein Bußgeld gegen einen Wirtschaftsprüfer wegen dessen Mitwirkung am Kartell.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die am Kartell beteiligten Unternehmen haben seit mindestens 2001 verbotene Preis- und Quotenabsprachen praktiziert und den Markt für Feuerwehrlöschfahrzeuge in Deutschland untereinander aufgeteilt. Vielen Kommunen ist dadurch ein großer finanzieller Schaden entstanden."

Die vier Mitglieder des Kartells haben sich gegenseitig über Jahre hinweg bestimmte Verkaufsanteile, sog. "Soll-Quoten", zugestanden. Die Unternehmen meldeten ihre Auftragseingänge an einen in der Schweiz ansässigen Wirtschaftsprüfer. Dieser erstellte daraus Listen, auf deren Basis die Einhaltung der vereinbarten Quoten bei regelmäßigen Kartelltreffen am Züricher Flughafen überprüft wurde. Darüber hinaus haben die Unternehmen Erhöhungen ihrer Angebotspreise abgesprochen.

Neben der "Zürich-Runde" gab es regelmäßige Zusammenkünfte auf der Ebene der Vertriebsleiter der Unternehmen. Auf diesen Treffen wurden die kommunalen Ausschreibungen von Feuerwehrfahrzeugen untereinander aufgeteilt. Das Verfahren gegen die beteiligten Vertriebsleiter, aber auch gegen die Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzenden, wurde zum Zwecke einer strafrechtlichen Prüfung an die zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben.

Das Bundeskartellamt war durch eine anonyme Anzeige auf die Absprachen aufmerksam geworden und hat in dem Zeitraum Mai 2009 bis Juli 2010 insgesamt vier Durchsuchungsaktionen durchgeführt. Dabei wurde es bei zwei Durchsuchungen in Österreich erfolgreich von der österreichischen Wettbewerbsbehörde unterstützt.

Die umfassende Kooperation der Unternehmen sowie der handelnden Personen während des Verfahrens wurde bei der Bemessung der Bußgelder berücksichtigt. Die Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheidet. Allerdings wurde mit den Unternehmen eine Verständigung über eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (sog. "Settlement") erreicht.

Neben den Ermittlungen gegen Löschfahrzeughersteller führt das Bundeskartellamt auch ein Verfahren gegen Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen, die mit Drehleitern ausgerüstet sind. (Bundeskartellamt: ra)


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