Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Absprachen gegenüber der Automobilindustrie


Bundeskartellamt schließt Verfahren gegen Automobilzulieferer mit weiterem Bußgeld ab
Eingeleitet wurde das Verfahren auf der Grundlage eines anonymen Hinweises in dem elektronischen Hinweisgebersystem des Bundeskartellamtes

(19.01.16) - Das Bundeskartellamt hat mit der Verhängung eines Bußgeldes gegen die HP Pelzer Holding GmbH, Witten, das Verfahren gegen Hersteller von akustisch wirksamen Bauteilen wegen Absprachen gegenüber der Automobilindustrie abgeschlossen. Gegen fünf weitere Unternehmen wurden bereits Bußgelder verhängt. Insgesamt belaufen sich die in diesem Verfahren verhängten Bußgelder damit auf rund 90 Mio. Euro.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Nach unseren Erkenntnissen haben Verantwortliche von Pelzer sich von mindestens Mai 2010 bis Januar 2012 mit Wettbewerbern bei Ausschreibungen und Auftragsvergaben von Automobilherstellern abgesprochen. Die Beteiligten waren sich einig, dass sie das jeweilige Bestandsgeschäft sowie damit verbundene Nachfolgeaufträge der Wettbewerber nicht angreifen würden. Im Einzelnen stimmten sich die Unternehmen u.a. über Preisuntergrenzen, die Weitergabe von Rohstoffpreiserhöhungen, zu gewährende Rabatte, den Ausgleich von Werkzeugkosten und die Einbeziehung von Preisgleitklauseln ab."

Gegenstand der Absprachen waren sog. akustisch wirksame Bauteile. Dabei handelt es sich insbesondere um Bodenbeläge, Fußmatten, Hutablagen, Kofferraumauskleidungen, textile Radlaufschalen, Motorraumschalldämpfungen, Stirnwanddämpfungen und Kofferraumabsorber.

Eingeleitet wurde das Verfahren auf der Grundlage eines anonymen Hinweises in dem elektronischen Hinweisgebersystem des Bundeskartellamtes. In der Folge führte das Bundeskartellamt im Mai und September 2013 Durchsuchungen bei verschiedenen Unternehmen der Branche durch. Im Laufe des Jahres 2015 wurden bereits Bußgelder gegen Autoneum Germany GmbH, Roßdorf, die Carcoustics International GmbH, Leverkusen, die Greiner Perfoam GmbH, Wangen, die Ideal Automotive GmbH, Burgebrach, und die International Automotive Components Group GmbH, Düsseldorf, verhängt. Gegen das ebenfalls an den Absprachen beteiligte Unternehmen Johann Borgers GmbH, Bocholt, das als erstes mit dem Bundeskartellamt kooperiert hatte, wurde in Anwendung der Bonusregelung des Amtes kein Bußgeld verhängt.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass die HP Pelzer Holding GmbH mit dem Bundeskartellamt kooperiert hat und eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt werden konnte.

Das verhängte Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Beratungsbranche für Unternehmenskommunikation

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Mehrheit der Anteile und den Erwerb der alleinigen Kontrolle am Beratungsunternehmen FGS Global durch die Investmentgesellschaft KKR freigegeben. Beide Unternehmen haben ihren Hauptsitz in New York City (USA) mit Tochtergesellschaften auch in Deutschland.

  • Schwermetall kann in Zukunft frei entscheiden

    Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen die Unternehmen Aurubis AG (Aurubis), Wieland Werke AG (Wieland) und Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG (Schwermetall) abgeschlossen. Aurubis und Wieland haben ihre bisherige Zusammenarbeit in ihrem Gemeinschaftsunternehmen Schwermetall angepasst.

  • Verbesserungen für innovative Mobilitätsdienste

    Die Deutsche Bahn AG (DB) hat mit Mobilitätsplattformen erste Verträge über den Zugang zu Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs zu den vom Bundeskartellamt vorgegebenen Bedingungen abgeschlossen.

  • Markt für DAP-Lösungen

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von WalkMe, einem israelischen Anbieter einer sogenannten Digital Adoption Platform, durch SAP (Walldorf) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Digital Adoption Platform-Lösungen (DAP-Lösungen) ersetzen in Großunternehmen zunehmend die klassische Wissensvermittlung für die Nutzung von Software, die sonst über Schulungen erfolgt.

  • Impfstoffe, Gegenstand der Transaktion

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb von geistigem Eigentum und Patentrechten der CureVac SE durch die GSK plc (GlaxoSmithKline) hinsichtlich bestimmter Impfstoffentwicklungen im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. GSK ist ein global tätiges Biopharma-Unternehmen mit einer breiten Angebotspalette im Bereich der Impfstoffe, der Medikamente für die Allgemeinmedizin und der Medikamente für spezialisierte Bereiche.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen