Abfrage bei den Lebensmitteleinzelhändlern
Bundeskartellamt startet zweite Ermittlungsphase im Rahmen der "Sektoruntersuchung Lebensmitteleinzelhandel"
Sektoruntersuchung verfolgt das Ziel, das Thema Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel näher zu beleuchten und die aktuellen Diskussionen auf eine solide Datenbasis zu stellen
(19.06.12) - Mit Auskunftsbeschlüssen an knapp 200 Hersteller von Lebensmitteln hat das Bundeskartellamt die zweite Ermittlungsphase der laufenden "Sektoruntersuchung Lebensmitteleinzelhandel" eingeleitet. Im Zentrum dieser Ermittlungsphase steht die Analyse der zwischen Herstellern und Lebensmitteleinzelhändlern erzielten Verhandlungsergebnisse. Ziel dieser Analyse ist es, diejenigen Faktoren zu identifizieren, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Verhandlungsmacht der Hersteller und Handelsunternehmen haben. Eine entsprechende Abfrage bei den Lebensmitteleinzelhändlern erfolgt in den nächsten Wochen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Sektoruntersuchung verfolgt das Ziel, das Thema Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel näher zu beleuchten und die aktuellen Diskussionen auf eine solide Datenbasis zu stellen. Die Ergebnisse der Sektoruntersuchung werden die Durchführung von Verfahren entlang der Wertschöpfungskette im Lebensmittelbereich erleichtern und die kartellrechtliche Bewertung von Nachfragemacht weiter präzisieren."
Die konkrete Ausgestaltung des Fragenkatalogs ist das Resultat zahlreicher Gespräche, die das Bundeskartellamt im Vorfeld mit Marktteilnehmern geführt hat. Konkret stellt das Bundeskartellamt für ca. 250 Einzelartikel Fragen zu Mengen, Umsätzen, Listenpreisen und Konditionen. Abgefragt werden auch nicht-monetäre Konditionen und Pauschalrabatte, die sich nicht unmittelbar auf einen Artikel beziehen. Zur Erfassung der Verhandlungsposition der jeweiligen Hersteller und Händler werden weiterhin Daten erhoben, die unter anderem eine Einschätzung des Wettbewerbsdrucks erlauben, der von anderen Markenartikeln und von den Handelsmarken des Lebensmitteleinzelhandels ausgeht.
Da es unverhältnismäßig wäre, sämtliche Artikel, die im Lebensmitteleinzelhandel gelistet sind, zu untersuchen, wird eine Auswahl näher betrachtet (geschichtete Zufallsstichprobe). Die Auswahlmerkmale wurden dabei so gewählt, dass die Stichprobe von etwa 250 Artikeln das Sortiment des deutschen Lebensmitteleinzelhandels von bis zu 50.000 Artikeln zutreffend, d.h. repräsentativ abbildet. Daher bezieht sich die Stichprobe bewusst nicht nur auf die Top-Artikel der großen Hersteller, sondern auch auf solche Artikel, die typische Bestandteile des LEH-Sortiments sind, aber eine vergleichsweise geringere Markenbekanntheit aufweisen.
Im Rahmen der ersten Ermittlungsphase hat das Bundeskartellamt bereits die zentralen Unternehmens- und Marktstrukturen im Bereich der Beschaffung von Lebensmitteln erhoben. Die Fragen adressierten die Marktposition der Handelsunternehmen ebenso wie die Möglichkeiten der Hersteller, den führenden Handelsunternehmen beim Vertrieb ihrer Produkte teilweise oder vollständig auszuweichen. Nach Abschluss der Auswertung beider Abfragen wird das Bundeskartellamt die Ergebnisse in einem Bericht zusammenfassen und zur Diskussion stellen.
Zur Sektoruntersuchung im Allgemeinen:
Das Bundeskartellamt kann die Untersuchung eines bestimmten Wirtschaftszweiges durchführen, wenn besondere Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb im Inland möglicherweise eingeschränkt oder verfälscht ist (sog. Sektoruntersuchung, § 32 e GWB). Es handelt sich um eine Branchenuntersuchung, ausdrücklich aber nicht um ein Verfahren gegen bestimmte Unternehmen. (Bundeskartellamt: ra)
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