Wettbewerbliche Bedenken mitgeteilt
Hersteller von Glasfaservliesstoffen nehmen Fusionsanmeldung nach Bedenken des Bundeskartellamtes zurück
Nach den vorläufigen Ermittlungen ist Owens Corning in einigen der betroffenen Bereiche bereits Marktführer und würde durch den Zusammenschluss mit Ahlstrom auf Marktanteile von über 50 Prozent kommen
Das Bundeskartellamt bestätigt, dass die Anmeldung in dem Fusionskontrollverfahren zwischen European Owens Corning Fiberglas Sprl, Watermael-Boitsfort (Belgien), und Ahlstrom Glassfibre Oy, Kotka (Finnland), am 27. Juli 2016 zurückgenommen worden ist. Das Bundeskartellamt hatte zuvor am 27. Juni 2016 einen Entscheidungsentwurf an die Verfahrensbeteiligten übersandt, in dem den Unternehmen die wettbewerblichen Bedenken mitgeteilt worden waren.
Owens Corning hatte u.a. beabsichtigt, den Geschäftsbereich Glasfaservliesstoffe von Ahlstrom zu erwerben. Glasfaservliesstoffe werden insbesondere in der Bauindustrie eingesetzt, beispielsweise im Bedachungsbereich oder der Herstellung von Wand- und Bodenbelägen.
Nach den vorläufigen Ermittlungen ist Owens Corning in einigen der betroffenen Bereiche bereits Marktführer und würde durch den Zusammenschluss mit Ahlstrom auf Marktanteile von über 50 Prozent kommen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Abnehmer hätten nach einer Fusion voraussichtlich kaum noch Ausweichmöglichkeiten. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand wäre in den wettbewerblich besonders betroffenen Produktbereichen neben dem fusionierten Unternehmen nur noch ein wesentlicher Wettbewerber verblieben. Die Auswirkungen der Fusion wären vor allem in Deutschland spürbar gewesen, da hierzulande besonders viele Unternehmen die Produkte nachfragen und die inländischen Umsätze der Beteiligten im europäischen Vergleich hoch sind." (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 30.08.16
Home & Newsletterlauf: 20.09.16
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>