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Kartellrechtliche Wasserpreiskontrolle wichtig


Stadtwerke Mainz verpflichten sich gegenüber dem Bundeskartellamt zu eine Senkung der Wasserpreise
Es sind Einsparungen in Höhe von ca. 4,5 Mio. Euro pro Jahr zu erwarten, insgesamt über 31 Mio. Euro für die gesamte Dauer der Verpflichtung


(21.05.12) - Die Stadtwerke Mainz haben sich dem Bundeskartellamt gegenüber verpflichtet, ihre Wasserpreise (ohne Abgaben und Steuern) ab dem 1. Januar 2013 um rund 15 Prozent zu senken. Die Preissenkung bezieht sich auf das Preisniveau von 2010 und gilt bis zum Jahr 2019. Das Bundeskartellamt hat heute entsprechende Zusagen der Stadtwerke im Rahmen einer Zusagenentscheidung für verbindlich erklärt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagt: "Mit dieser Entscheidung sind für die Wasserkunden der Stadtwerke Mainz Einsparungen in Höhe von ca. 4,5 Mio. Euro pro Jahr zu erwarten, d.h. insgesamt über 31 Mio. Euro für die gesamte Dauer der Verpflichtung. Diese signifikante Absenkung der Wasserentgelte in Mainz zeigt, wie effizient und wirkungsvoll die kartellrechtliche Wasserpreiskontrolle ist. Aufgrund der Dialogbereitschaft der Stadtwerke Mainz konnte hier auch im Sinne der Kunden eine schnelle Einigung erzielt werden."

Nach einer ersten vorläufigen Bewertung durch das Bundeskartellamt Ende 2011 erschienen die Erlöse für die Trinkwasserversorgung in Mainz deutlich überhöht. Im Laufe der Ermittlungen stellte sich heraus, dass ein Teil dieser erhöhten Kosten auch auf strukturelle Besonderheiten im Mainzer Versorgungsgebiet zurückzuführen war. Aufgrund der umfassenden Abfrage von Daten der 38 größten deutschen Wasserversorger im Rahmen des Missbrauchserfahrens gegen die Berliner Wasserbetriebe, verfügte das Bundeskartellamt über eines eine sehr gute Vergleichsbasis, um die Erlöse und Kosten der Stadtwerke Mainz beurteilen zu können.

Die Preisabsenkung betrifft nur die vom Unternehmen beeinflussbaren Preisbestandteile, d.h. Entgelte ohne Abgaben und Steuern, da letztere grundsätzlich von der öffentlichen Hand per Gesetz oder Verordnung festgelegt und vereinnahmt werden. Das Land Rheinland-Pfalz plant zum 1.1.2013 die Einführung eines Grundwasserentnahmeentgeltes von 0,06 Euro/m3. Ein Teil des Preissenkungseffekts könnte damit für die Wasserkunden in Mainz wieder entfallen.

Die öffentliche Version der Zusagenentscheidung des Bundeskartellamtes wird demnächst auf der Homepage des Amtes veröffentlicht. (Bundeskartellamt: ra)


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