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Mehr Rechtssicherheit für Auslandsfusionen


Bundeskartellamt: Neues Merkblatt "Inlandsauswirkungen in der Fusionskontrolle" ersetzt das Vorgängerdokument aus dem Jahr 1999
Das Merkblatt soll Unternehmen und deren Beratern bei der Einschätzung helfen, ob ein Zusammenschlussvorhaben ausreichende Inlandsauswirkungen in Deutschland hat

(21.10.14) - Das Bundeskartellamt hat ein neues Merkblatt zu der Beurteilung von Inlandsauswirkungen in der Fusionskontrolle vorgelegt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir wollen Zusammenschlüsse, die sich nicht auf Deutschland auswirken, von unnötiger Bürokratie entlasten. Mit dem Merkblatt geben wir den Unternehmen klare Regeln an die Hand und schaffen damit Rechtssicherheit. Im Ergebnis soll vermieden werden, dass Zusammenschlüsse, die keine signifikanten Auswirkungen in Deutschland haben, dennoch von uns geprüft werden."

Bei Zusammenschlüssen zwischen ausländischen Unternehmen stellt sich häufig die Frage, ob eine Fusionskontrolle in Deutschland durchgeführt werden muss. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Unternehmen bestimmte Umsatzschwellen erreichen und das Vorhaben darüber hinaus hinreichende wettbewerbliche Auswirkungen auf Deutschland hat. Andernfalls besteht keine Anmeldepflicht.

Das neue Merkblatt "Inlandsauswirkungen in der Fusionskontrolle" ersetzt das Vorgängerdokument aus dem Jahr 1999. Es bringt das Merkblatt auf den neuesten Stand und modernisiert das Prüfkonzept. Der Veröffentlichung des Merkblattes ging eine Konsultation auf der Basis eines Entwurfs voraus. Das Bundeskartellamt hat zahlreiche Stellungnahmen aus Fachkreisen im In- und Ausland erhalten. Viele Anmerkungen wurden aufgenommen und der Entwurf konnte in mehreren Punkten noch verbessert werden. Insbesondere wurden Fallbeispiele aufgenommen, um die Anwendung des Prüfkonzepts in der Praxis zu erleichtern.

Das Bundeskartellamt prüft jedes Jahr rund 1.000 Zusammenschlussvorhaben von Unternehmen. Ein Zusammenschlussvorhaben muss unter bestimmten formellen Voraussetzungen beim Bundeskartellamt angemeldet werden. Das Merkblatt soll Unternehmen und deren Beratern bei der Einschätzung helfen, ob ein Zusammenschlussvorhaben ausreichende Inlandsauswirkungen in Deutschland hat. Diesem Zweck dient auch ein Schaubild mit Flussdiagramm, welches das Prüfkonzept veranschaulicht und dem Merkblatt als Anlage beigefügt ist.

Das Merkblatt Inlandsauswirkungen finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamtes. Dort sind auch Informationen zu der vorangegangenen Konsultation verfügbar und die eingegangenen Stellungnahmen können aufgerufen werden. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

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