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Mehr Rechtssicherheit für Auslandsfusionen


Bundeskartellamt: Neues Merkblatt "Inlandsauswirkungen in der Fusionskontrolle" ersetzt das Vorgängerdokument aus dem Jahr 1999
Das Merkblatt soll Unternehmen und deren Beratern bei der Einschätzung helfen, ob ein Zusammenschlussvorhaben ausreichende Inlandsauswirkungen in Deutschland hat

(21.10.14) - Das Bundeskartellamt hat ein neues Merkblatt zu der Beurteilung von Inlandsauswirkungen in der Fusionskontrolle vorgelegt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir wollen Zusammenschlüsse, die sich nicht auf Deutschland auswirken, von unnötiger Bürokratie entlasten. Mit dem Merkblatt geben wir den Unternehmen klare Regeln an die Hand und schaffen damit Rechtssicherheit. Im Ergebnis soll vermieden werden, dass Zusammenschlüsse, die keine signifikanten Auswirkungen in Deutschland haben, dennoch von uns geprüft werden."

Bei Zusammenschlüssen zwischen ausländischen Unternehmen stellt sich häufig die Frage, ob eine Fusionskontrolle in Deutschland durchgeführt werden muss. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Unternehmen bestimmte Umsatzschwellen erreichen und das Vorhaben darüber hinaus hinreichende wettbewerbliche Auswirkungen auf Deutschland hat. Andernfalls besteht keine Anmeldepflicht.

Das neue Merkblatt "Inlandsauswirkungen in der Fusionskontrolle" ersetzt das Vorgängerdokument aus dem Jahr 1999. Es bringt das Merkblatt auf den neuesten Stand und modernisiert das Prüfkonzept. Der Veröffentlichung des Merkblattes ging eine Konsultation auf der Basis eines Entwurfs voraus. Das Bundeskartellamt hat zahlreiche Stellungnahmen aus Fachkreisen im In- und Ausland erhalten. Viele Anmerkungen wurden aufgenommen und der Entwurf konnte in mehreren Punkten noch verbessert werden. Insbesondere wurden Fallbeispiele aufgenommen, um die Anwendung des Prüfkonzepts in der Praxis zu erleichtern.

Das Bundeskartellamt prüft jedes Jahr rund 1.000 Zusammenschlussvorhaben von Unternehmen. Ein Zusammenschlussvorhaben muss unter bestimmten formellen Voraussetzungen beim Bundeskartellamt angemeldet werden. Das Merkblatt soll Unternehmen und deren Beratern bei der Einschätzung helfen, ob ein Zusammenschlussvorhaben ausreichende Inlandsauswirkungen in Deutschland hat. Diesem Zweck dient auch ein Schaubild mit Flussdiagramm, welches das Prüfkonzept veranschaulicht und dem Merkblatt als Anlage beigefügt ist.

Das Merkblatt Inlandsauswirkungen finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamtes. Dort sind auch Informationen zu der vorangegangenen Konsultation verfügbar und die eingegangenen Stellungnahmen können aufgerufen werden. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

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    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

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    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

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    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

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