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Verstärkte Verfolgung von Submissionsabsprachen


Erfahrungsaustausch von Kartellverfolgern und Staatsanwälten in Bonn
Zusammenarbeit zwischen Kartellbehörden und Staatsanwaltschaft soll weiter ausgebaut werden


(22.02.12) - Auf Einladung des Bundeskartellamts fand ein Erfahrungsaustausch von Staatsanwälten, Landeskartellbehörden und Bundeskartellamt über die Verfolgung von Submissionsabsprachen statt. Bei der Verfolgung von Submissionsabsprachen - dem sogenannten Ausschreibungsbetrug - gibt es eine parallele Zuständigkeit von Kartellbehörden und Staatsanwaltschaft.

Illegale Absprachen zwischen Wettbewerbern über die Angebote, die auf Ausschreibungen abgegeben werden, werden als verbotenes Kartell geahndet und gegen die beteiligten Unternehmen werden oft hohe Bußgelder verhängt. Nach § 298 StGB sind diese Taten aber auch strafbar. Die Verfahren gegen die handelnden Personen fallen deshalb in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft. Der Erfahrungsaustausch diente dazu, die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaften und Kartellbehörden in diesen parallelen Verfahren zu stärken.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "In den letzten Jahren ist die Verfolgung von Absprachen im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen intensiviert worden. Unterschiedlichste Bereiche wie zum Beispiel Auftausalz oder Feuerwehrfahrzeuge waren betroffen. Durch diese Taten werden häufig die öffentliche Hand und damit der Steuerzahler ganz direkt geschädigt. Um die Verfahren noch effektiver führen zu können, wollen wir die Zusammenarbeit zwischen Kartellbehörden und Staatsanwaltschaft weiter ausbauen."

Im Mittelpunkt der gestrigen Diskussion standen zahlreiche rechtliche und praktische Fragen, die von Beginn eines Verfahrens bis zu seinem Abschluss regelmäßig auftreten und zwischen den zuständigen Behörden abgestimmt werden müssen, wie etwa die Organisation von gemeinsamen Durchsuchungen. Zudem sahen die Teilnehmer einheitliche Ansprechpartner und die Bildung von spezialisierten Einheiten bei den beteiligten Behörden als deutliche Erleichterung für die gemeinsame Verfolgung von Submissionsabsprachen an.

Der Dialog soll in den nächsten Monaten fortgesetzt werden. (Bundeskartellamt: ra)


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Meldungen: Bundesnetzagentur

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    Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.

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    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

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    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

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