Keine Beeinträchtigung des Wettbewerbs
Kartellrechtliche Freigabe für die Übernahme des Online-Vermarkters OMS durch Ströer
Bereich der Online-Werbung derzeit einem signifikanten Veränderungsprozess
(25.01.16) - Das Bundeskartellamt hat im Dezember das Vorhaben der Ströer SE, Köln, alle Anteile an der OMS-Vermarktungs GmbH & Co. KG, Düsseldorf, zu erwerben, in der ersten Phase freigegeben. Das Vorhaben betrifft den Bereich der Online-Werbung.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Obwohl Ströer mit der Übernahme seine führende Position unter den inländischen Online-Vermarktern ausbaut, ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs infolge dieses Zusammenschlusses nicht zu erwarten. Den Werbekunden und den Nachfragern nach Vermittlungsleistungen stehen auch nach der Transaktion noch hinreichende Ausweichalternativen zur Verfügung, unter denen sich auch einige große, international tätige Anbieter befinden. Zudem unterliegt der Bereich der Online-Werbung derzeit einem signifikanten Veränderungsprozess, in dem der vollautomatisierte Handel von Online-Werbeflächen zunehmend an Bedeutung gewinnt."
Der Erwerber Ströer, ursprünglich vor allem ein bundesweit tätiger Anbieter im Bereich Außenwerbung, hat in den letzten Jahren insbesondere durch Akquisitionen umfangreiche Aktivitäten in der Online-Werbung aufgebaut. Die OMS-Vermarktungs GmbH & Co. KG ist eine 100prozentige Tochter der OMS Online Marketing Service GmbH & Co. KG, einem Zusammenschluss von 33 regionalen Tageszeitungsverlagen und Medienhäusern zur Vermarktung ihrer Online-Angebote. Die nationale Vermarktung dieser Online-Werbe-Flächen soll künftig durch Ströer/OMS-Vermarktungs GmbH & Co. KG erfolgen. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.
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Zusammenschluss musste freigeben werden
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.
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Kein Verfahren gegen die DFL
Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.
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Austauschbarkeit der Produkte
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.